Die Union möchte kriminelle Asylbewerber künftig schneller abschieben. Der Plan: Wer zwei vorsätzliche Straftaten begangen hat, muss raus. Unabhängig von der Schwere der Straftat! Das fordert die CDU in BILD.
Mehr noch: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte bei WELT TV das verschärfte Ausweisungsrecht für kriminelle Asylbewerber zur Bedingung für die Koalition.
Dies sei eine Frage des gesunden Menschenverstandes, so Linnemann: „Da kommen Menschen zu uns, die fliehen, und die haben hier kein Recht, sich unanständig zu verhalten.“ Dazu gehören für ihn bereits zwei Straftaten wie Diebstahl oder Schwarzfahren.
Aber wie genau soll der CDU-Plan funktionieren? Ist er ein Hammer – oder ein Hämmerchen?
BILD beantwortet die wichtigsten Fragen und macht den Check.
Wie viele Asylbewerber müssten — Stand jetzt – weg?
Allein im Jahr 2023 hat das Bundeskriminalamt 56.236 Flüchtlinge registriert, denen mehr als eine Straftat zur Last gelegt wurde („Mehrfachtatverdächtige“). Tendenz stark steigend – 2021 waren es nur 40.927. All diese Flüchtlinge müssten damit nach rechtskräftiger Verurteilung Deutschland verlassen und würden abgeschoben werden.
Wie ist die Regelung jetzt?
Nach der aktuellen Rechtslage können Ausländer nur dann ausgewiesen werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden – oder besonderes schwere Straftaten verüben.
Migrationsexperte Professor Daniel Thym (51, Uni Konstanz) zu BILD: „Aktuell gilt bei jeder Ausweisung die Einzelfallentscheidung. Das wurde 2015 aufgrund vieler deutscher und europäischer Urteile gegen Abschiebungen neu geregelt.“
Es gibt KEINE automatische Abschiebung von Mehrfachstraftätern. Jedes Mal muss ein Richter anhand des vorliegenden Einzelfalls entscheiden. „Die CDU will jetzt zurück zu dem alten System, das es bis in die frühen 2000er gab“, erklärt Thym.
CDU-Chef Friedrich Merz (69, r.) und sein Generalsekretär, Carsten Linnemann (47), wollen das Asylrecht im Falle einer Regierungsübernahme verschärfen
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Was heißt „vorsätzlich“ zwei Straftaten, wofür gilt es nicht?
Jurist Professor Thym erklärt: „Das ist ein juristischer Begriff. Heißt: Der Täter hat die Straftat mit Absicht begangen. Das soll von den fahrlässigen Straftaten abgrenzen, dass man z.B. versehentlich beim Abbiegen einen Fahrradfahrer umfährt.“
WICHTIG: „Einen Diebstahl kann man nur mit Absicht begehen“, so Thym. „Die meisten Straftaten kann man nur vorsätzlich begehen.“
Was sagt die Polizei dazu?
Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) begrüßt in BILD den Vorstoß: „Das Vorhaben der Union ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“
Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)
Foto: Niels Starnick / BILD
Teggatz geht das trotzdem bisher nicht weit genug. Er fordert, dass „keine abgelehnten Asylbewerber bis zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung mehr auf freiem Fuß befinden dürfen“. Nur die Ausreise ins Heimatland solle aus dem Gewahrsam erlaubt sein.
Ähnlich sieht das auch der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt (54, CSU). „Wer nicht ausreist oder abgeschoben werden kann, der muss in unbefristete Abschiebehaft genommen werden. Daraus kann man jederzeit in das Heimatland ausreisen, aber nicht mehr in die Freiheit in Deutschland zurückkehren“, sagte er gegenüber BILD.