Gericht entscheidet: Kein Abschiebeschutz für Syrer | Politik

06.11.2025 - Perşembe 09:51

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Düsseldorf – Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen grünes Licht für die Abschiebung von Syrern in ihre Heimat gegeben.

Den Rückkehrern drohten in Syrien derzeit keine relevanten Gefahren mehr, befand das Gericht in zwei Fällen. In den Heimatregionen der beiden Männer – den Provinzen Damaskus und Latakia – sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht so hoch, dass sie einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wären.

Auch eine Verelendung bei der Rückkehr sei nicht zu erwarten. Nach aktuellen Erkenntnissen und den vorhandenen Rückkehr- und Hilfsprogrammen bestehe keine allgemeine Notlage, hieß es weiter.

Die Entscheidungen des Gerichts sind unanfechtbar. Die beiden syrischen Asylbewerber hatten zuvor bereits in Österreich keinen Flüchtlingsschutz erhalten. Die Entscheidungen betreffen einen 46-jährigen syrischen Koch und seinen 26-jährigen Sohn. Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen.

920 Syrer sind ausreisepflichtig

In Deutschland leben laut Ausländerzentralregister (Stand: Ende August) 951.406 Syrerinnen und Syrer. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom August halten sich 920 Personen in Deutschland auf, die ausreisepflichtig und ohne Duldungsstatus sind – sprich: Sie könnten direkt abgeschoben werden.

► Bundeskanzler Friedrich Merz (69, CDU) dringt auf eine schnelle Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Syrien. Besonders schnell abschieben will die Bundesregierung die, die straffällig geworden sind. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) erklärte, man sei dabei, „mit Syrien Vereinbarungen zu machen, die die Rückführungen nach Syrien auch ermöglichen“.

Im September hatte er der „Rheinischen Post“ gesagt: „Wir wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen und dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht.“

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Quelle: BILD

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