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Klage vor Gericht: Frühchenversorgung in Gefahr | Politik
12.08.2025 - Salı 12:59
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Kiel/Magdeburg/Stuttgart – Es geht um die Kleinsten, um das Leben von Babys, die viel zu früh auf die Welt kommen – und um die Frage: Wer darf in Deutschland darüber entscheiden, wo sie medizinisch versorgt werden?
Um das zu klären, ziehen jetzt drei Bundesländer vor das Bundesverfassungsgericht. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wehren sich gegen neue Regeln bei der Versorgung von Frühchen.
► Seit Anfang 2024 bekommen Kliniken nur noch dann Geld für die Behandlung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm, wenn sie eine Mindestzahl erreichen. Die Regel stammt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem mächtigsten Gremium im Gesundheitswesen. Der Ausschuss will durch die Vorgaben die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern.
Doch die Gesundheitsminister der Länder schlagen Alarm. Sie sehen die Versorgung in Gefahr.
„Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (63, SPD) klagt mit ihren Kollegen aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem mächtigsten Gremium im Gesundheitswesen
Auch seine Kolleginnen Kerstin von der Decken (CDU, Schleswig-Holstein) und Petra Grimm-Benne (SPD, Sachsen-Anhalt) unterstützen die Klage. Sie fordern mehr Spielraum bei der Versorgung vor Ort, vor allem in ländlichen Regionen.
Die drei Länder befürchten: Die starren Vorgaben könnten dazu führen, dass Kliniken aufhören, Frühgeborene zu behandeln.
„Es kann nicht die Einhaltung starrer Grenzen für die Erfüllung von Mindestmengen maßgebend sein, wenn es darum geht, eine flächendeckende Versorgung von Frühgeborenen sicherzustellen“, warnt Lucha.
Auch psychiatrische Kliniken sind betroffen
Nach Angaben der Länder habe sich der G-BA Gesprächen über die konkrete Höhe der Mindestmenge bislang verweigert.
► Die Klage betrifft aber nicht nur die Frühchen. Ebenfalls angegriffen wird die neue Mindestmenge für Stammzellentransplantationen: Statt 22 sollen Kliniken ab 2025 mindestens 40 Transplantationen im Jahr durchführen. Andernfalls dürfen sie die Leistung nicht mehr anbieten, die Behandlung wird nicht bezahlt. Auch hier sehen die Länder ihre Versorgungsstruktur gefährdet.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun über die Versorgung von Frühchen, Mindestmengen für Stammzellenspende und die Personalausstattung in psychiatrischen Kliniken entscheiden
► Ein dritter Punkt: neue Vorschriften für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Viele Krankenhäuser könnten diese Vorgaben wegen Personalmangels nicht erfüllen, warnen die Länder.
Der G-BA habe Sanktionen bislang ausgesetzt. Ab 2026 könnten Fachabteilungen schließen müssen, wenn Personal fehlt.
Besonders kritisch sehen die Länder, dass sie Ausnahmen von den G-BA-Vorgaben kaum noch durchsetzen können. Ein starres bundesweites Verfahren schränkt sie stark ein und macht flexible Lösungen nahezu unmöglich.
„Die Expertise des G-BA dürfte nicht ausreichen, die Versorgungsproblematiken in den jeweiligen Bundesländern besser als die Krankenhausplanung zu überblicken“, sind sich Lucha, von der Decken und Grimm-Benne einig.
Jetzt soll das höchste deutsche Gericht entscheiden, wie viel Einfluss der Bund auf die Versorgung der Schwächsten haben darf.
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