5000 Euro Strafe für Kiffen auf Oktoberfest | Politik

16.07.2024 - Salı 12:54

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Bayern droht Cannabis-Rauchern auf dem Oktoberfest mit drastischen Geldstrafen.

Seit zwei Wochen werden die Bierzelte auf der Münchner Theresienwiese aufgebaut. Am 21. September öffnet das Oktoberfest 2024. Oberbürgermeister Dieter Reiter (65, SPD) wird das erste Fass anzapfen und laut „Ozapft is!“ rufen.

Dieses Jahr gilt dann auch: „Verbotn is“ der Konsum von Cannabis auf dem Festgelände.

Joints und E-Zigaretten mit Cannabis verboten

Der Landtag soll noch diese Woche das „Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ verabschieden. Darin enthalten sind viele Verbote, die im bundesweit geltenden Cannabislegalisierungsgesetz nicht enthalten sind.

► Auf Volksfesten darf nicht gekifft werden, also auch auf dem Oktoberfest nicht.

► In Bereichen der Außengastronomie, also auch in Biergärten, gilt das Verbot ebenfalls.

► Im Bayerischen Landtag wird Cannabis-Rauchen gesetzlich verboten.

► In Raucherräumen dürfen nur Zigaretten angezündet werden, keine Joints.

► Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten, die Cannabis enthalten.

5000 Euro Strafe für Wiederholungstäter

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit heftigen Geldstrafen rechnen. Artikel 10 des neuen Gesetzes bestimmt: „Mit Geldbuße von bis zu eintausendfünfhundert Euro, im Wiederholungsfall bis zu fünftausend Euro kann belegt werden“, wer entgegen dieser gesetzlichen Vorgaben Cannabisprodukte raucht, erhitzt oder verdampft.

Warum Bayerns Regeln besonders streng sind

Die neuen Regeln gehen weit über das hinaus, was der Bundestag beschlossen hat. Bayern begründet die Vorschriften mit dem Schutz von Kindern vor dem schädlichen Einfluss des Cannabis-Rauchs; das Bundesgesetz stelle nur sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum von Cannabis ermutigt werden, schütze sie aber nicht vor Passiv-Rauch.

Klaus Holetschek (59), Chef der CSU-Fraktion, und Florian Streibl (61), Chef der Freien Wähler, stellen in ihrem Antrag fest: „Die Gesetzgebungskompetenz Bayerns für ein ergänzendes Cannabisrauchverbot ist gegeben.“

Ein Verbot von Cannabis-Konsum im Münchner Englischen Garten hatte die bayerische Schlösserverwaltung schon im Mai erlassen – allerdings ohne Bußgeld-Androhung.

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