Wegen Bürgergeld: Krankenkassen planen 10-Milliarden-Euro-Klage! | Politik

10.09.2025 - Çarşamba 23:53

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Berlin – Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geht auf Konfrontation zum Bund: Die Kassen planen eine Milliarden-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. In der Verwaltungsratssitzung am Donnerstagvormittag soll dafür gestimmt werden, erfuhr BILD.

Konkret geht es um die „Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der systematischen Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden“, wie aus einem internen GKV-Papier hervorgeht (liegt BILD vor).

Hintergrund: Für Bürgergeld-Empfänger zahlt der Staat zwar Beiträge in die Krankenkassen ein. Doch diese Pauschale reicht laut GKV bei Weitem nicht aus. Die Differenz müssen die Krankenkassen – und damit alle anderen Beitragszahler – ausgleichen.

In Zahlen: Die Kassen bekommen laut GKV aus dem Bundeshaushalt pro Monat eine Pauschale von 108 Euro pro Stütze-Empfänger – doch nötig wären 311 Euro, um die tatsächlichen Ausgaben zu decken. Die Differenz summiert sich auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Die ohnehin klammen gesetzlichen Krankenkassen sind stocksauer, wollen jetzt mit ihrer Klage den Bund dazu bringen, die Kosten für Stütze-Empfänger zu übernehmen.

Der GKV-Spitzenverband schreibt: „Aus Perspektive der GKV spricht nichts gegen die Einbeziehung der Bürgergeldbeziehenden in den Kreis der gesetzlich Versicherten. Allerdings darf damit nicht zugleich die Finanzverantwortung des Staates, d. h. aller Bürgerinnen und Bürger, für einen wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge für bedürftige Bürgerinnen und Bürger allein der GKV-Solidargemeinschaft überantwortet werden.“

Doch genau das geschehe, weil „die von den Jobcentern gezahlten und vom Bund getragenen Beitragspauschalen nicht annähernd die Ausgaben der Krankenkassen für diesen Personenkreis decken. Die Solidargemeinschaft der GKV wird dadurch seit vielen Jahren in Milliardenhöhe belastet.“

Die Klage soll gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

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