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Arbeitsgericht: Land darf Bewerber wegen AfD-Mitgliedschaft ablehnen | Politik
04.11.2025 - Salı 17:18
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Erfurt – Ein politisch hochbrisanter Fall am Arbeitsgericht Erfurt!
Der AfD-Kreistagsabgeordnete Christian Ende (50) aus dem Kyffhäuserkreis (Thüringen) verklagte den Freistaat Thüringen. Grund: Wegen seiner Mitgliedschaft und seines politischen Mandats in der Rechtsaußen-Partei war er als Bewerber für eine Stelle im Landesverwaltungsamt abgelehnt worden.
Der Kommunalpolitiker hatte zuvor 26 Jahre als Krankenpfleger in einer Klinik gearbeitet, keinerlei Einträge im Führungszeugnis. Im Sommer 2024 bewarb er sich für einen freien Sachbearbeiter-Posten im Referat Heimaufsicht – trotz geringerer Gehaltsaussichten.
Kurios: Im Bewerbungsgespräch verriet Ende selbst, dass er Mitglied im Landesverband von Rechtsaußen Björn Höcke (53) ist. Daraufhin wurde ihm zunächst signalisiert, dass das kein Problem sei. Erst kurz vor Unterzeichnung des Vertrages machte die Behörde einen Rückzieher.
Der AfD-Kreistagsabgeordnete Christian Ende (50) klagt gegen den Freistaat Thüringen.
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Noch ist kein offizielles Urteil gefallen. Doch mit seiner Rechtsauffassung nimmt der Richter seine Entscheidung bereits vorweg.
Diese lautet: „Durch die Mitgliedschaft eines Bewerbers in einer Partei, die vom Landesverfassungssschutz als erwiesen rechtsextrem eingesfuft wird, darf ein Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers haben. Denn dann ist man nicht mehr der Beste, sondern ungeeignet.“
ABER: Weil das Land dem AfD-Mann keine Stellungnahme ermöglichte, um die Zweifel an seiner Verfassungstreue auszuräumen, bestehe Anspruch auf Schadensersatz. In der Verhandlung wurden rund 13.000 Euro veranschlagt. Zur genauen Höhe wollen sich beide Seiten bis zur endgültigen Urteilsverkündung im Dezember einigen.
Innenminister warnt Mitarbeiter mit AfD-Parteibuch
Thüringens Innenminister Georg Maier (58, SPD), dem das Landesverwaltungsamt unterstellt ist, droht Staatsdienern mit AfD-Mitgliedschaft wiederholt mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen.
Zu BILD sagte Maier zuletzt: „Unsere Beamten wurden zweimal schriftlich belehrt. Wer einen Eid geschworen hat, muss aufpassen, wenn er sich bei verfassungsfeindlichen Organisationen engagiert. Es gab zwar noch keinen Rauswurf, aber ein Disziplinarverfahren wegen Verbreitung rechtsextremer Inhalte u. a. in den sozialen Medien.“ In einigen Fällen habe es Verweise gegeben, in anderen Geldstrafen bis zu 2.000 Euro.
Maier weiter: „Wir wollen nicht, dass bespitzelt wird. Wir fragen die Parteizugehörigkeit nicht ab. Das wird erst im Einzelfall relevant, wenn sich jemand aktiv hervortut – zum Beispiel durch Verschwörungserzählungen oder Lügen.“
Maier schlägt einen konkreten Kriterienkatalog vor, „um bundeseinheitlich zu regeln, wann die Schmerzgrenze erreicht ist“.
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