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Berlin: Bundestag erhöht Strafen für Abwesenheit | Politik
02.09.2025 - Salı 08:35
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Berlin – Wer künftig unentschuldigt einer Sitzung des Bundestags fernbleibt, muss mit deutlich höheren Abzügen rechnen. Union und SPD haben sich auf eine umfassende Reform der Geschäftsordnung geeinigt, mit der Debatten im Parlament lebendiger und Regelverstöße strenger geahndet werden sollen.
Bisher kostet unentschuldigtes Fehlen bei einer Plenarsitzung 200 Euro, ohne Plenum sind es 100 Euro. Künftig soll es teurer werden – wie hoch die Abzüge dann genau ausfallen, ist bisher nicht bekannt.
Auch das Ordnungsgeld für Pöbeleien oder grobe Störungen wird verdoppelt: Bislang liegt es bei 1000 Euro, im Wiederholungsfall bei 2000 Euro. Darüber hinaus sollen Bundestags-Vizepräsidentinnen und -Vizepräsidenten sowie Ausschussvorsitzende demnächst abgewählt werden können.
► Außerdem neu: In den sogenannten Aktuellen Stunden sollen künftig Zwischenfragen und Kurzinterventionen erlaubt sein. „Der Deutsche Bundestag soll gestärkt und das Plenum als zentraler Ort der politischen Auseinandersetzung aufgewertet werden“, heißt es in der Begründung.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt (53), sagte: „Als Parlament haben wir eine Vorbildfunktion. Unser Miteinander muss daher von Respekt und Würde geprägt sein.“
Union und SPD wollen ihre Vorschläge bereits in der kommenden Sitzungswoche einbringen. Ein Beschluss ist für den Herbst geplant. Damit setzt die Koalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Bayern: AfD klagt gegen Ordnungsgelder im Landtag
Auch in den Landesparlamenten sorgt das Thema für Streit. So klagt die AfD-Fraktion in Bayern vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Möglichkeit, Pöbler und Störer zur Kasse zu bitten. Anlass ist ein Ordnungsgeld von 1000 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Oskar Lipp, der in einer Plenarsitzung den NS-Begriff „Endsieg“ benutzt hatte.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (60, CSU) sprach von einer „erheblichen Verletzung der Ordnung und Würde des Landtags“. In Bayern können Ordnungsgelder inzwischen bis zu 4000 Euro betragen, bei Wiederholung sogar mehr – im äußersten Fall droht der Ausschluss von Sitzungen. Damit geht der Freistaat deutlich über die bisherigen Regelungen im Bundestag hinaus.
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