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BSW-Chefin Sahra Wagenknecht (55) gibt sich nicht geschlagen und will das Ergebnis der Bundestagswahl erneut überprüfen lassen.
Nachdem das BSW vor dem Bundesverfassungsgericht mit Eilanträgen gescheitert war, die Stimmen erneut auszählen zu lassen, will es nun ein förmliches Wahlprüfungsverfahren einleiten, teilte ein Sprecher BILD mit. Am Ende könnte der Fall dann erneut beim Bundesverfassungsgericht landen.
BSW fehlen nur noch 9500 Stimmen
„Das Thema hat sich natürlich noch nicht erledigt“, so BSW-Sprecher Christian Posselt am Sonnabend zu BILD.
Gemeint ist der Einspruch gegen die Bundestagswahl. Mit 4,98 Prozent der Stimmen hat das Bündnis so knapp wie noch keine andere Partei seit Gründung der Bundesrepublik den Einzug ins Parlament verpasst. Dem BSW fehlen lediglich 9500 Stimmen. Am Wahlabend waren es noch 13.400 Stimmen.
Noch sitzt das BSW im Bundestag. Ganz vorn links: Gründerin Sahra Wagenknecht
▶︎ Die Eilanträge hatten BSW-Anhänger zum Teil mit im Ausland lebenden Deutschen begründet, die ihre Wahlunterlagen zu spät erhalten haben. Zum Teil sollen Stimmen einer anderen Partei mit ähnlichem Namen zugeordnet worden sein. Die Kläger wollten erreichen, dass bundesweit neu ausgezählt und vorher kein amtliches Endergebnis verkündet wird.
Jetzt beschreitet das BSW den langen Weg eines Wahlprüfungsverfahrens durch den Bundestag.
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