Police seek help finding Lions’ Cam Sutton, wanted for domestic violence
Cannabis: Was Sie jetzt zum Kiffer-Gesetz wissen müssen | Politik
23.03.2024 - Cumartesi 19:34
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EingeTÜTET!
Die Cannabis-Legalisierung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) nimmt die letzte große Hürde. Der Bundesrat winkte am Freitag das Cannabis-Gesetz durch, sodass ab 1. April unter bestimmten Vorgaben legal gekifft werden darf.
BILD macht den Check: Diese Kiffer-Regeln gelten ab 1. April.
Wer darf legal kiffen?
Es gilt: Kein Cannabis für Minderjährige, auch einen Verkauf in Läden gibt es vorerst nicht. Alle Erwachsenen dürfen künftig 25 Gramm (reicht für 75 Joints) getrocknetes Cannabis mit sich tragen und 50 Gramm zu Hause lagern.
Darf ich überall kiffen?
Nein. Es gibt einen Kiff-Bannkreis (100 Meter) um Schulen, Kitas, Spielplätze und Sportplätze. Genauso in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Wie komme ich an Cannabis?
Auf zwei legalen Wegen: durch Cannabis-Pflanzen in der eigenen Wohnung oder eine Mitgliedschaft in einem Cannabis-Anbauverein.
Welcher THC-Grenzwert gilt hinterm Steuer?
Noch unklar! Das zuständige Verkehrsministerium setzte eine Expertenkommission ein, um einen THC-Grenzwert für das Autofahren vorzuschlagen. Bislang gilt: ein Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Mit der Legalisierung ist ein neuer Grenzwert wahrscheinlich. Die Expertenkommission soll einen Vorschlag bis 31. März vorlegen.
Welche Regeln gibt es für den Cannabis-Anbau?
Ab 1. April sind maximal drei Cannabis-Pflanzen nur für den Eigengebrauch erlaubt. Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugang zu den Pflanzen haben. Angebaut werden darf auch im Garten oder dem Balkon – wenn die Nachbarn nicht gestört werden. Vor dem 1. April ist es illegal, eigene Cannabis-Pflanzen zu ziehen.
Was gilt für Cannabis-Anbauvereine
Ab 1. Juli ist es erlaubt, dass nicht gewerbliche Anbauvereine Pflanzen anbauen. Dort gibt es maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag für bis zu 500 Mitglieder und maximal 50 Gramm pro Monat. Mitglieder können nur Erwachsene werden.
Gibt es Kritik?
Ja, und zwar nicht zu knapp. Die Innen- und Justizminister aller Bundesländer sprachen sich vor der abschließenden Abstimmung im Bundesrat für eine Überarbeitung des Gesetzes durch. Der Straferlass (Amnestie) für verurteilte Kiffer stelle die Staatsanwaltschaften vor einen Riesen-Aufwand. Tausende geschlossene Verfahren müssten wieder geöffnet und neu bewertet werden.
▶︎ Vor gefährlichen Zuständen auf deutschen Straßen warnt Klaus Holetschek (59), CSU-Fraktionschef in Bayern. „Es fehlen abgestimmte Grenzwerte für die Fahrtüchtigkeit, die Anforderungen an Polizeikontrollen sind viel zu kompliziert und totales Chaos droht beim Konsum von Cannabis in Kombination mit Alkohol im Straßenverkehr.“
▶︎ Auch Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, ist alarmiert. „Die Ampel animiert junge Leute zum Drogenkonsum – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der in unserem Land jeder Azubi und jede Fachkraft dringend gebraucht wird.“
▶︎ Kassenärzte-Chef Andreas Gassen (61): „Besonders Heranwachsende sind durch den Konsum besonders gefährdet, physische und psychische Beeinträchtigungen (z.B. Psychosen) können die Folge frühen Konsums sein. Heute ist ein schwarzer Tag aus medizinischer Sicht. Diese Legalisierung ist grundfalsch.“
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