Experte skeptisch: Bürgergeld-Strafen von Schwarz-Rot bringen fast nichts | Politik

12.10.2025 - Pazar 02:18

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Bye Bye, Bürgergeld, hallo Grundsicherung! Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Stütze geeinigt (die künftig Grundsicherung heißt). Kern des Vorhabens: Wer sich bei der Job-Vermittlung querstellt, dem drohen härtere Sanktionen.

CSU-Chef Markus Söder lobte den schwarz-roten Plan, frohlockte: „Das Bürgergeld ist jetzt Geschichte.“ Aber: Viel einsparen dürfte die Regierung damit nicht!

Was sieht die Reform vor? Und was bringt sie wirklich?

▶︎ Schwänzt der Stütze-Empfänger seinen Termin beim Jobcenter, folgt sofort die Einladung zum zweiten Gespräch. Fehlt er auch da ohne Grund (zu Beispiel Krankheit), werden 30 Prozent der monatlichen Geldleistung gestrichen.

▶︎ Taucht der Grundsicherungsbezieher auch beim dritten Termin nicht auf, streicht ihm das Jobcenter alle Geldleistungen. Diese Totalkürzung ist neu. Genau wie die Regelung für die Mietzahlung: Meldet sich der Arbeitslose nach der 100-Prozent-Streichung im darauffolgenden Monat nicht beim Jobcenter, wird auch seine Miete nicht länger überwiesen.

[-->Aber: Das Jobcenter soll nicht nach drei Termineinladungen per Brief die Leistung komplett kürzen dürfen. Vor der Total-Sanktion müssen die Arbeitsvermittler überprüfen (Check bei anderen Behörden/Besuch vor Ort), warum der Empfänger nicht reagiert hat. So soll sichergestellt werden, dass niemand alle Leistungen verliert, der zum Beispiel im Krankenhaus liegt.

Sozialbetrug bekämpfen

Arbeitsministerin Bas (SPD) will mit dieser neuen Sanktion auch Sozialbetrug stärker bekämpfen. Ukraine-Flüchtlinge, die längst in ihre Heimat zurückgekehrt sind, aber noch immer Bürgergeld beziehen, sollen aus dem System fliegen. Genau wie Ost-Europäer, die hier Sozialleistungen kassieren, aber längst woanders sind.

Wer nicht auftaucht, dem wird das Geld gekürzt

Jobcenter: Wer nicht auftaucht, dem wird das Geld vom Staat gekürzt

Foto: Martin Schutt/dpa<!-->

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▶︎ Auch die anderen Sanktionen werden verschärft: Verletzt der Stütze-Bezieher Pflichten bei der Mitwirkung (z. B. Bewerbungen), werden ihm sofort 30 Prozent gekürzt (bislang zehn Prozent). Verweigert er die Arbeitsaufnahme, sollen Geldleistungen gestrichen, die Miete aber weiter gezahlt werden.

Arbeitsmarktexperte: „Kein großer Wurf“

Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer (Institut der Deutschen Wirtschaft) meint: „Die Reform ist ein Schritt nach vorn. Der große Wurf ist das aber nicht.“

Es sei jetzt „etwas leichter“ für die Jobcenter-Mitarbeiter, Sanktionen zu verhängen: „Hier hat die Regierung durchaus einiges gemacht.“ Die schärferen Sanktionen würden mittelfristig nicht nur bei den direkt Betroffenen, sondern bei allen Beziehern zu Verhaltensänderungen führen und die Job-Vermittlung erhöhen.

Aber: „Mit den neuen Sanktionen allein wird die Regierung ihr Einsparziel beim Bürgergeld nicht erreichen“, so der Experte. Dafür brauche es bessere Arbeitsanreize. Konkret: höhere Hinzuverdienstgrenzen, damit sich Arbeit lohnt. Das will die Regierung erst mit dem zweiten Teil der Bürgergeld-Reform im nächsten Jahr angehen.

[-->Arbeitsministerin Bas selbst hatte am Donnerstag die Hoffnung auf hohe Einsparungen durch die Reform gedämpft: „Der Betrag wird sehr klein sein.“ Nach BILD-Informationen handelt es sich maximal um einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag.

Dabei hatte Kanzler Merz als Ziel ausgegeben, die Stütze-Kosten um zehn Prozent (rund 5 Mrd.) zu drücken. Bas machte klar: Das könne nur gelingen, wenn Empfänger massenweise in Arbeit kommen. 100.000 Bürgergeld-Bezieher weniger sparen laut der Ministerin 1 Milliarde ein.

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