Extra-Kosten, mehr Bürokratie: Gebühren-Irrsinn macht Stollen teurer | Politik

24.08.2025 - Pazar 14:49

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Berlin – Noch sind es vier Monate bis Weihnachten. Doch eine Entscheidung des Umweltbundesamts (UBA) sorgt schon jetzt für große Aufregung: Christstollen sollen demnach unter das Einweg-Verpackungsgesetz fallen. Bedeutet vor allem für die Bäcker: zusätzliche Kosten und Bürokratie!

Konkret geht es um Stollen bis zu 750 Gramm Gewicht. Sie können aus Sicht des UBA vom Käufer direkt aufgegessen werden. Da diese Stollen in der Regel in Folie verpackt sind, fallen sie nun unter das Einwegkunststofffondsgesetz – genauso wie z. B. Kaffeebecher zum Mitnehmen.

Folge: Jeder Bäcker muss sich beim UBA registrieren. Und je Verpackung eine Extragebühr zahlen, die wahrscheinlich auf die Kunden umgelegt wird. Ansonsten drohen Strafen!

Die UBA-Entscheidung ist hoch umstritten. Eine Expertengruppe („Einwegkunststoffkommission“) hatte zuvor erklärt: Stollen mit 750 Gramm Gewicht sind viel zu groß für den unmittelbaren Verzehr. Eine Einweg-Gebühr ist daher nicht zulässig. Doch die UBA-Spitze setzte sich darüber hinweg.

Wirft dem Umweltbundesamt „Willkür“ und „Irrsinn“ vor: Handwerker-Präsident Jörg Dittrich (56)

Wirft dem Umweltbundesamt „Willkür“ und „Irrsinn“ vor: Handwerker-Präsident Jörg Dittrich (56)

Foto: Niels Starnick/BILD

Entsprechend wütend ist die Wirtschaft. Handwerker-Präsident Jörg Dittrich (ZDH) zu BILD: „Das ist Irrsinn! Das ist Willkür, die dort stattfindet. Es ist unmöglich, einen 750-Gramm-Stollen an einem Stück zu essen.“

Wie hoch die Extragebühr je Stollen ist, kann Dittrich nicht sagen. Laut UBA sind es knapp 90 Cent je Kilo verbrauchter Folie.

Der Handwerker-Boss ärgert sich auch über die zusätzliche Bürokratie für alle Bäcker, „die vollkommen sinnlos ist“. Auch das verursacht Kosten. „Ich kann nur alle Bäckermeister einladen, beim Umweltbundesamt Einspruch einzulegen“, so Dittrich.

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