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Frauen: Fußfessel bei häuslicher Gewalt kommt – und nicht nur das! | Politik

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Berlin – Endlich mehr Schutz für Frauen in Not!

Das Bundeskabinett will in seiner Sitzung am Mittwoch beschließen, dass Täter im Falle von häuslicher oder Partnerschaftsgewalt künftig per Fußfessel überwacht werden können. Ein Gesetzentwurf, der BILD exklusiv vorliegt, räumt Familiengerichten auch mehr Befugnisse beim Opferschutz ein und erlaubt höhere Strafen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen – zum Beispiel Annäherungs- oder Kontaktverbote.

Prinzip: Die elektronische Fußfessel wird dann angeordnet, wenn für das Opfer (in 80 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt die Frau) eine konkrete „Gefahr für Leben, Körper, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung“ besteht – als ergänzende Maßnahme zu einer Schutzanordnung. Das Opfer kann auf Wunsch ein Zweitgerät erhalten, das anzeigt, wenn sich der Täter unzulässig nähert.

Ein Empfänger überwacht das Annäherungsverbot per GPS und zeigt dem Opfer an, wenn sich der Täter nähert – auch außerhalb der eigenen Wohnung

Ein Empfänger überwacht das Annäherungsverbot per GPS und zeigt dem Opfer an, wenn sich der Täter nähert – auch außerhalb der eigenen Wohnung

Foto: picture alliance/dpa<!–>

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▶︎ Ziel der Maßnahme: Durch die Überwachung soll das Risiko eines Verstoßes gegen gerichtliche Anordnungen sinken – denn der Täter muss fürchten, schneller entdeckt zu werden. Und: Verstößt er dennoch gegen Auflagen, drohen künftig nicht mehr zwei, sondern drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Fußfessel ist in Spanien ein Erfolgsmodell

In Spanien gibt es die Fußfessel schon lange. Bilanz: In mehr als 13.000 Hochrisikofällen, in denen die Fußfessel seit ihrer Einführung 2009 zum Einsatz kam, wurde keine der geschützten Frauen getötet. Für Deutschland rechnet das Bundesjustizministerium (BMJV) mit 160 Fällen pro Jahr. Geschätzte Kosten: jährlich 16,1 Millionen Euro. Geld, das Leben retten soll.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist überzeugt davon, dass die Verschärfung einen Unterschied machen wird. Hubig zu BILD: „Häusliche Gewalt ist kein Schicksal. Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.“

Justizministerin Stefanie Hubig (56, SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) wollen den Opferschutz bei häuslicher Gewalt verbessern

Justizministerin Stefanie Hubig (56, SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) wollen den Opferschutz bei häuslicher Gewalt verbessern

Foto: Stefanie Herbst<!–>

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Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) unterstützt das „spanische Modell“. Dobrindt zu BILD: „Wenn Gewalt eskaliert und Frauen die Taten mutig anzeigen, brauchen sie Schutz.“ Ein Betretungsverbot für den Täter reiche da oft nicht aus. „Ein Täter darf nicht bestimmen, wie sicher oder unsicher sein Opfer sich fühlt. Sicherheit muss überall dort gelten, wo Frauen sich frei bewegen möchten.“

Täter müssen zur Gewaltberatung

Die elektronische Fußfessel kann maximal für sechs Monate angeordnet werden. Danach muss die Maßnahme per Gerichtsbeschluss jeweils um drei Monate verlängert werden. Und: Sie erfolgt ausdrücklich nur in Extremfällen – und nicht gegen den Willen des Opfers. Sprich: Sie ist das letzte Mittel. Hubigs Gesetz setzt schon vorher an: beim Täter.

  • So sollen soziale Trainingskurse oder eine Gewaltpräventionsberatung zur Pflicht werden. Wer sich weigert, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Gerichte sollen Daten aus dem Waffenregister einholen dürfen – um besser einschätzen zu können, ob von einem Täter eine Gefahr ausgeht.

[–>Bis die ersten Familiengerichte die Fußfessel anordnen können, wird es aber noch dauern: Frühestens Anfang 2027 erwartet das Justizministerium die ersten Anordnungen. Zeit, die notwendig ist, um Behörden und Polizeien bundesweit auf die Fußfessel vorzubereiten. Denn: Ob sich Täter an die Auflage halten, soll künftig von Koordinierungsstellen in den Ländern überwacht werden.

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