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Gastro-Branche kämpft gegen teuren EU-Döner: Dehoga legt Einspruch ein | Politik
26.06.2024 - Çarşamba 10:30
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Scheitert die Döner-Revolution in letzter Sekunde? Eine türkische Erzeugergruppe hatte einen Antrag gestellt, den Döner als „garantiert traditionelle Spezialität (TSG)“ einzustufen und dafür ein entsprechendes EU-Siegel zu erhalten.
Würde bedeuten: Döner-Verkäufer müssen sich künftig EU-weit an penible Vorgaben halten, was den Preis (Deutschland-Umsatz der Branche: jährlich ca. 2,4 Milliarden Euro) wohl noch weiter nach oben treiben würde. Oder sie dürfen den Namen Döner nicht mehr verwenden.
Seit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Ende April tickte die Uhr (BILD berichtete) für alle Gegner des EU-Döners. Inzwischen ist die Einspruchsfrist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE, Cem Özdemirs Landwirtschaftsministerium unterstellt) verstrichen. Aber: Es gingen Einwände ein, die es in sich haben!
Dehoga: Döner in Deutschland ist anders
Nach BILD-Informationen ist es vor allem die Dehoga (Deutsche Hotel- und Gaststättenverband), die gegen den EU-Döner auf die Barrikaden geht.
Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges zu BILD: „Unabhängig davon, ob ‚Döner‘ überhaupt als ‚garantiert traditionelle Spezialität‘ zu schützen möglich ist, ist festzuhalten, dass Döner in Deutschland andere Zutaten enthält und anderen Herstellungsweisen folgt, als die, die in dem Antrag genannt werden.“
Was hierzulande unter einem ‚Döner‘ beziehungsweise einem ‚Döner Kebab‘ zu verstehen ist, beschreiben klar und detailliert die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Diese Anforderungen sind in Deutschland gelernt, akzeptiert und beliebt. ‚Döner‘ in der im Antrag beschriebenen Form entspricht nicht der deutschen Verkehrsauffassung.“
Würde dem Antrag in Brüssel stattgegeben, hätte das „gravierende Konsequenzen für gastronomische Betriebe wie Verbraucher“, so Dehoga-Chefin Hartges. „Die Folgen wären notwendigerweise neue Bezeichnungen für Döner-Gerichte, damit verbundene Unklarheiten und Intransparenz, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten. Dabei geht es explizit nicht um die Frage von Qualitätsstandards, sondern darum, was in Deutschland unter einem Döner zu verstehen ist.“
Einsprüche werden bis 24. Juli geprüft
Die Dehoga ist nicht allein mit ihren Bedenken. Skeptisch ist auch die Fleischwarenindustrie und der Lebensmittelverband Deutschland.
Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu BILD: „Die BLE hat Einsprüche aus Deutschland entgegengenommen und prüft diese nun. Bis zum 24. Juli muss die BLE die Einsprüche an die EU-Kommission weitergeben. Dort geht es dann in ein Konsultationsverfahren.“
Konsultationsverfahren heißt: Es fällt kein Entschluss, ohne dass das Europäische Parlament dazu gehört wird. Ausgang für den Döner, den Millionen Deutsche lieben: völlig offen.
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