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Haftbefehl des Strafgerichtshofs: Muss Deutschland Netanjahu wirklich verhaften? | Politik
21.11.2024 - Perşembe 21:26
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Der Internationale Strafgerichtshofs (IStGH) hat gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joaw Galant Haftbefehle erlassen: Beiden Politikern werden im Rahmen der Militäroperation gegen die islamistische Terrororganisation Hamas „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorgeworfen.
Muss Deutschland nun also die beiden israelischen Politiker verhaften lassen?
Politische Entscheidung
Aktuell hatte Netanjahu nach BILD-Informationen ohnehin keine Reise nach Europa geplant.
Während der niederländische Außenminister erklärte, den israelischen Premier in den Niederlanden verhaften lassen zu wollen, steht eine Antwort der Bundesregierung auf den Haftbefehl noch aus.
Doch wäre Berlin wirklich verpflichtet, Netanjahu an den Strafgerichtshof auszuliefern?
Zwar ist die Bundesrepublik anders als Israel Vertragspartei des IStGH.
Doch mit einer Verhaftung und Auslieferung des israelischen Regierungschefs würde Berlin gleichzeitig seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber Israel verletzen, argumentierte bereits im Mai Professor Matthias Friehe.
Der IStGH wiederum dürfe deshalb von der Bundesrepublik nicht verlangen, entgegen deren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu handeln, so der Staatsrechtler der EBS Universität für Wirtschaft und Recht.
Die aktuelle Bundesregierung jedoch deutete im vor einem halben Jahr an, dass sie Netanjahu im Fall eines Haftbefehls ausliefern würde. Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte, man würde sich in diesem Fall an „Recht und Gesetz“ halten.
CDU-Chef Friedrich Merz (68) entgegnete daraufhin in BILD: „Schon die Beantragung des Haftbefehls zugleich gegen Premier Netanjahu und (den inzwischen getöteten) Hamas-Führer Sinwar ist eine absurde Täter-Opfer-Umkehr.“
Merz im Mai weiter: „Das Schweigen der Bundesregierung bis hin zur Andeutung des Regierungssprechers, dass Netanjahu auf deutschem Boden verhaftet werden könnte, wird nun wirklich zum Skandal.“
Auch Volker Beck (63), Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, hält den Haftbefehl für wenig überzeugend: „Der Gerichtshof ist nur zuständig, wenn die nationale Justiz nicht willens oder nicht in der Lage ist, Verbrechen nach dem Rom-Statut zu ahnden“, so Beck zu BILD.
Doch Ermittlungen der israelischen Behörden wurden vom IStGH übergangen.
Die Vorgehensweise des Gerichts müsse nun Konsequenzen haben, fordert Beck. „Wenn der Strafgerichtshof sich so leichtfertig über die eigenen Statuten hinwegsetzt, sollten wir unser Verhältnis zum Internationalen Strafgerichtshof überdenken.“
„IStGH hat jede Legitimität verloren“
Auch Israels Botschafter Ron Prosor kritisierte die Haftbefehle scharf. Der Internationale Strafgerichtshof habe „jede Legitimität verloren“, so Prosor zu BILD. „Allein die zeitliche Abstimmung der Haftbefehle belegt: Es handelt sich um ein politisches Verfahren.“
Demokratisch gewählte Politiker würden mit einem Hamas-Terroristen auf eine Stufe gestellt, um Neutralität vorzugaukeln, während Israel dämonisiert werde so Prosor.
„Das ist ein Skandal. Der zynische Vorgang zielt ultimativ auf Israels Recht auf Selbstverteidigung.“
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