Hausdurchsuchung bei WELT-Kolumnist: 21 Monate nach dem Tweet klopfte die Polizei | Politik

23.10.2025 - Perşembe 20:14

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Berlin – Im Januar 2024 kommentierte der Kolumnist Norbert Bolz (u. a. WELT) auf X (Twitter) einen Beitrag der „taz“-Zeitung. Im Oktober 2025 klopften Polizisten an Bolz’ Tür, durchsuchten wegen des Tweets sein Haus.

Politiker und Juristen sind empört und kritisieren die Hausdurchsuchung. Von der Einschränkung der Meinungsfreiheit ist gar die Rede. BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was wird Bolz vorgeworfen?

Die Ermittler werfen Bolz vor, verbotene Nazi-Sprache verwendet zu haben. Weil im X-Beitrag die Formulierung „Deutschland erwache“ vorkommt, ein Slogan der Nationalsozialisten, schickte die Staatsanwaltschaft die Polizei. Bolz sagt, er habe diesen Satz erkennbar ironisch verwendet – als Reaktion auf einen Beitrag der Zeitung „taz“. Der gesamte X-Beitrag von Norbert Bolz lautete: „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache!“ Der X-Beitrag der „taz“-Zeitung begann mit den Worten: „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“.

Mehrere Juristen und Politiker sagten BILD, es sei klar erkennbar, dass Bolz die NS-Parole nicht zustimmend verwende, sodass die Äußerung nicht strafbar sei.

Wie ist der Post bei der Polizei gelandet?

Bolz’ Anwalt Joachim Steinhöfel (63) sagte BILD: Das staatliche Meldeportal „HassGegenHetze“ hat den Post erst im November 2024 an die zuständige Stelle im BKA weitergeleitet. Das wiederum bewertete den Beitrag als strafrechtlich relevant und gab die Sache ans örtlich zuständige LKA Berlin weiter. Von da ging es zur Polizei und Staatsanwaltschaft. Das berichtet das Nachrichtenportal „Apollo News“ unter Berufung auf das BKA, es hatte über die Rolle des Meldeportals zuerst berichtet.

Ist der Post nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner (59, Uni Augsburg) mahnt, dass auf den Kontext des Posts geachtet werden müsste. „Man darf dem Urheber nicht einfach die schlimmstmögliche Bedeutung der Äußerung unterschieben.“

Und, so Lindner: Die Behörde hätte erkennen müssen, „dass der Tweet in Reaktion auf eine andere Äußerung eine satirische Konnotation hat“.

Dieser Kommentar auf X ist der Grund für die Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz

Dieser Kommentar auf X ist der Grund für die Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz

Foto: Privat

Wieso kam es zur Hausdurchsuchung?

Laut Strafverteidiger Udo Vetter (60) benötigt die Staatsanwaltschaft für Ermittlungen einen Anfangsverdacht. Ausreichend dafür: die Möglichkeit einer Straftat. Vetter meint: Das sei bei der Parole erst mal nicht auszuschließen.

Um weiter zu ermitteln, kann die Staatsanwaltschaft dann beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Vetter mahnt: „Eine Durchsuchung muss aber wirklich erforderlich sein.“ Heißt: Es braucht gewichtige Gründe, um derart in die Privatsphäre einzugreifen. Z. B.: Es lässt sich anders nicht herausfinden, wer der wirkliche Täter ist.

War die Hausdurchsuchung rechtens?

Genau daran zweifelt Verfassungsrechtler Lindner im Fall Bolz: „Autor und der Post sind bekannt, warum da eine Hausdurchsuchung sein muss, ist mir nicht klar. Was suchen Polizeibeamte da?“

Und auch Vetter stellt klar: „Die Staatsanwaltschaft hätte erst mal einen Anhörungsbogen schicken können, damit Herr Bolz sich äußern kann.“ Er hält die Durchsuchung für „krass rechtswidrig“.

Seine Vermutung: Bei den Behörden habe niemand richtig geprüft, wer Norbert Bolz ist. Der Durchsuchungsbefehl sei einfach durchgewinkt worden.

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