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Immer mehr Verbote: „Das Handy hat in Grundschulen nichts verloren“ | Politik
14.11.2025 - Cuma 21:18
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Hannover/Hamburg – Dürfen Kinder ihr Smartphone in der Schule benutzen? Und falls ja – ab welchem Alter? Überall wird über die Handy-Nutzung im Unterricht und auf dem Pausenhof diskutiert. Jetzt sprechen immer mehr Bundesländer sogar Verbote aus.
Bremen hat digitale Geräte wie Smartphones bereits bis zur 10. Klasse untersagt: Sie müssen ausgeschaltet und unsichtbar in der Tasche oder im Schrank bleiben. Hessen hat Handys aus den Grundschulen verbannt – mit wenigen Ausnahmen. In Schleswig-Holstein sind Schulen angewiesen, die private Nutzung bis zur 9. Klasse zu verbieten.
Jetzt ziehen Niedersachsen und Hamburg nach. Gemeinsam mit Experten haben die beiden Länder Richtlinien für Schulen entwickelt, die die Smartphone-Nutzung regeln. Herausgekommen ist ein de-facto-Verbot von Handys bis Klasse 6.
Hamburgs Schulsenatorin Ksenija Bekeris (47, l., SPD) und Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (39, Grüne) stellten in Hannover die Richtlinien zur Handy-Nutzung in Schulen vor
► Zwar handele es sich nur um Empfehlungen. Aber: „Sie sollen schon zu verpflichtenden Regeln führen“, erklärt Hamburgs Schulsenatorin Ksenija Bekeris (47, SPD). Bis zur 4. Klasse werde die Nutzung von Smartphones ausdrücklich nicht empfohlen, betont Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (39, Grüne).
Das sieht auch Dr. Tanja Brunnert vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte so: „Das Handy hat in Grundschulen nichts verloren.“
„Die Realität ist, dass wir immer mehr Entwicklungsstörungen bei Kindern haben“, berichtet sie. Neben Sprachstörungen gebe es auch Defizite bei der Grob- und Feinmotorik. „Da gibt es einen eindeutigen Zusammenhang zum Medienkonsum“, sagt die Kinderärztin aus Göttingen. 25 Prozent der Jugendlichen hätten ein „riskantes Medienverhalten“.
► Während Handys gar nicht erst in die Grundschule mitgenommen werden sollen, gibt es Empfehlungen auch für die Smartwatch. Sie sollen in den Flugmodus geschaltet, die Mithörfunktion ausgeschaltet sein. Diese Regeln sollen nach Vorgaben der Landesregierungen auch für die Klassen 5 und 6 gelten.
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