Kommentar von G. Schupelius: Wer schützt die Wohnung vor dem Zugriff des Staates? | Politik

26.10.2025 - Pazar 02:18

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Berlin – „Die Wohnung ist unverletzlich“, heißt es im Grundgesetz (Artikel 13). Am Donnerstag wurde dieses Grundrecht verletzt: Vier Polizisten drangen beim Berliner Professor Norbert Bolz in die Wohnung ein.

Bolz hatte in einem Beitrag auf „X“ die SA-Parole „Deutschland erwache“ verwendet – erkennbar ironisch und als Schmähung der Linksextremisten, die er mit den Nationalsozialisten gleichsetzte.

Dennoch ermittelt der Staatsanwalt „wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Die Polizisten sollten bei Bolz „Beweismittel“ sicherstellen.

Ein solches Eindringen in die Wohnung ist laut Grundgesetz nur „bei Gefahr im Verzuge“ oder mit der Genehmigung durch einen Richter erlaubt. Ein Berliner Amtsrichter hatte die Durchsuchung genehmigt – das ist das Problem. Denn der Richter soll den Bürger schützen.

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