Länder alarmiert – Turnhallen droht Verfall durch Steuer-Murks | Politik

11.10.2024 - Cuma 12:56

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Droht Turnhallen und Schwimmbädern im ganzen Land der Verfall? Diese Gefahr besteht, sollte zum 1. Januar 2025 eine umstrittene Neuregelung im Jahressteuergesetz Realität werden. Viele Kommunen und die Finanzminister der Länder sind alarmiert!

Laut dem Gesetz sollen Kommunen bei Bau- und Sanierungsprojekten die Vorsteuer nicht mehr vom Finanzamt erstattet bekommen. Dadurch könnten in Zukunft riesige Finanzierungslücken entstehen. Die Leidtragenden wären Vereine und sportbegeisterte Kinder und Jugendliche. Denn: Wichtige Investitionen drohen auszubleiben.

Hessens Finanzminister Alexander Lorz (58, CDU) erklärt das Problem: „Eine Kommune als Betreiber einer Sportanlage müsste zwar keine Umsatzsteuer mehr auf Eintrittsgelder oder die Hallenmiete erheben. Aber gleichzeitig kann sie sich auch die auf Investitionen gezahlte Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer, nicht mehr vom Finanzamt erstatten lassen.“

Müssen Kommunen Geld zurückzahlen?

Der Alarmruf des Finanzministers: „Es besteht die Gefahr, dass in vielen Fällen dringend notwendige Investitionen in die kommunale Sport-Infrastruktur ins Stocken geraten oder nicht mehr durchgeführt werden.“

Marcus Optendrenk (CDU) ist Finanzminister von Nordrhein-Westfalen.

Marcus Optendrenk (CDU) ist Finanzminister von Nordrhein-Westfalen.

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Zudem fürchtet Lorz, dass Kommunen auch für bereits getätigte Investionen die erhaltenen Vorsteuern zurückzahlen müssen.

Die Kommunen reagieren entsetzt! In einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags gaben die kommunalen Spitzenverbände zu Protokoll, dass das bisherige Steuerrecht „eine unverzichtbare Säule für die Finanzierung von Neubau und Sanierung von Sportanlagen ist“.

Gut gedacht, schlecht gemacht

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (55, CDU) sagte BILD: „Ein typisches Beispiel für das Prinzip: gut gedacht, schlecht gemacht. Die Vereine einerseits steuerlich zu entlasten, um ihnen andererseits dann dicke Nachzahlungen aufzubrummen, ist Murks.“

BILD fragte beim Bundesfinanzministerium nach. Ein Sprecher gibt zu, dass der Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung „von verschiedener Seite“ an die Bundesregierung herangetragen wurde. Das Anliegen der Kommunen sei nachvollziehbar.

Die Bundesregierung befürworte deshalb die Bitte des Bundesrates, auf die geplante Neuregelung zu verzichten, um eine weitere fachliche Prüfung vorzunehmen. Maßgeblich seien aber die Ergebnisse der Beratungen im Bundestag, so der Sprecher. Und die steht noch aus.

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