Lauterbach hat es verpennt: Lachgas-Verbot im Norden | Politik

23.01.2025 - Perşembe 14:20

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Ein kurzes Glücksgefühl, das ernste gesundheitliche Schäden verursachen kann: Immer mehr Kinder und Jugendliche konsumieren Lachgas als Modedroge!

Die Gefahr: Für die Beschaffung der Substanz muss man nur ins Einkaufszentrum gehen, es gibt sie regulär zu kaufen. Damit soll nun Schluss sein!

Schleswig-Holsteins Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) startet jetzt eine Verbots-Offensive des Verkaufs an Minderjährige!

Kerstin von der Decken (56, CDU) ist seit 2022 als Justiz- und Gesundheitsministerin im Amt

Kerstin von der Decken (56, CDU) ist seit 2022 als Justiz- und Gesundheitsministerin im Amt

Foto: picture alliance/dpa

Ein entsprechendes Verbotsverfahren auf Landesebene soll eingeleitet werden. Das Ministerium gibt als Begründung an: Die Bundesregierung habe dies trotz Ankündigung nicht geregelt. Es gebe für eine bundesweite Regelung „auch keine klaren Signale aus Berlin.“ Auf der Tagesordnung der kommenden Bundestagssitzung sei davon bisher nichts zu finden.

Der Zeitplan: Eine Verordnung solle „nach Anhörung der Kommunen und Beteiligten der Suchthilfe im Frühjahr erlassen werden.“

Ministerin greift Lauterbach an

Von der Decken: „Mit der Landesverordnung werden wir die Versäumnisse der Bundesregierung reparieren. Bundesminister Lauterbach hatte zwar auf Drängen der Länder ein bundesweites Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige wortreich angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt.“

Ein bundesweites Verbot sei aber absolut sinnvoll, man wolle jedoch nicht warten, bis eine neue Bundesregierung das Thema wieder aufgreife, sondern den Jugendschutz auf Landesebene zeitnah verbessern.

In der Kritik: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD)

In der Kritik: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD)

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-Pool/dpa

Folgen von Konsum erheblich

Laut Ministerium birgt der Konsum von Lachgas große Gefahren: „Sauerstoffmangel mit Bewusstlosigkeit sowie eine unumkehrbare Schädigung von Hirn und Nerven können die Folge sein.“

Achtung, Verstöße gegen die geplante Verordnung können teuer werden! Wie bei Nord-Nachbar Hamburg soll es möglich sein, angelehnt an das Alkohol- und Tabakverkaufsverbot an Minderjährige, den Verkauf als mit Ordnungswidrigkeit zu behandeln und Bußgelder zu verhängen. Strafhöhe noch unklar!

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