Linkes Netzwerk sucht Kläger gegen Grenzkontrollen: Sie sollten aber nicht weiß sein | Politik

14.07.2025 - Pazartesi 01:16

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Berlin – Deutschland kontrolliert wegen der Migrations-Krise seine Grenzen – und niemand von den Kontrollierten klagt! Und das darf, wenn es nach linken Gruppen geht, nicht so bleiben! Sie suchen nach Klägern. Zur Not per Aufruf! Und mithilfe einer deutschen Uni! Festes Kriterium: Sie sollten nicht weiß sein!

Ziel der selbst ernannten Aktivisten: Künstlich Fälle sammeln, um zu zeigen, dass an deutschen Grenzen mit Kontrollen gegen EU-Recht verstoßen werde.

UND: Es soll aufgezeigt werden, dass die deutschen Grenzpolizisten bei der Suche nach Migranten etwa aus Afrika oder Asien – Überraschung! – besonders Menschen kontrollieren, die nicht weiß sind (People of Colour).

BILD liegen nun Dokumente vor, die zeigen, wie das NGO-Klagegeschäft läuft. In diesem Fall am Werk: Leon Züllig, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Uni Gießen und drei Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus der Flüchtlings-Branche:

▶︎ Gesellschaft für Freiheitsrechte

▶︎ Initiative für Schwarze Menschen in Deutschland

▶︎ Equal Rights Beyond Borders

Am 1. Juli schrieb der Jurist von seiner Dienst-E-Mail an einen Verteiler der NGO „Freiheitsrechte“:

▶︎ „Liebes Netzwerk, die Initiative zur Organisation einer strategischen Prozessführung gegen unionsrechtswidrige Binnengrenzkontrollen sucht aktuell nach Kläger:innen, die von Racial Profiling im Kontext von Binnengrenzkontrollen betroffen sein könnten.“

Heißt: Die möglichen Kläger müssen sich bisher noch gar nicht an Grenzen belästigt gefühlt haben – was nicht ist, kann ja noch werden. Aber nicht weiß sollten die potenziellen Grenz-Opfer dann doch sein. Denn: Es soll ja gezeigt werden, dass sogenanntes Racial Profiling stattfindet – also nach der Hauptfarbe geschaut wird.

Züllig reagierte nicht auf eine BILD-Anfrage. Aber sein Professor stellte klar: Die E-Mail vom Uni-Account war nicht dienstlich. Er selbst, so der Professor, habe mit der „Initiative“ nichts zu tun.

Das steht in dem Aufruf

In einem gemeinsamen Aufruf der Linken NGOs (überschrieben: „Kläger*innensuche für Klage gegen Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landesgrenzen“) heißt es:

▶︎ „Könntest du unser*e Kläger*in sein? / Voraussetzungen:

1. Du wirst als Person of Colour wahrgenommen – also bist potenziell betroffen von racial profiling.

2. Du überquerst regelmäßig die Grenzen zwischen Deutschland und einem Nachbarland, z. B. weil du in einem Land lebst und dem anderen arbeitest/studierst.

Spannend: Für die Qualifikation muss man also nicht schon tatsächlich Opfer von Racial Profiling sein – sondern nur „potenziell“.

Bezeichnend: Obwohl die potenziellen Opfer noch gesucht werden, steht für die Flüchtlings-Aktivisten schon fest: RASSISMUS an der Grenze! Zitat: „Das deutet auf rassistische Auswahlmuster der Polizei hin (‚racial profiling‘) und verstößt gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.“

Wer sind die Unterstützer?

Spannend auch, wer da so nach Opfern sucht. Mindestens zwei der Gruppen, die gegen den Staat klagen wollen, werden vom Staat mitfinanziert:

▶︎ Initiative für Schwarze Menschen in Deutschland – wird in beträchtlichem Umfang von einem Lieblings-Staats-Projekt der SPD und der Grünen mit Steuergeld finanziert: „Demokratie leben“. Und zwar satt: 2021 mit 188.959,37 Euro, 2022 mit 350.012,21 Euro, 2023 mit 561.598,74 Euro und 2024 noch mit 117.273,18 Euro.

▶︎ Gesellschaft für Freiheitsrechte bekam auch Geld von der Bundeszentrale für politische Bildung, anderen einschlägigen NGOs und Stiftungen.

▶︎ Equal Rights Beyond Borders Deutschland wird laut Selbstauskunft nicht staatlich finanziert – dafür aber von Kirchen (Evangelische Kirche und Methodisten), deren Hilfsorganisationen, Brot für die Welt und Gruppen aus den USA. Und NGO-Chefin in Deutschland ist Clara Bünge – und die ist Bundestagsabgeordnete der Linken.

Alle drei NGOs bestätigten BILD, dass sie Kläger suchen. Sie hielten die Grenzkontrollen für rechtswidrig. Dies gelte es vor Gericht zu beweisen.

Und wenn von selbst keiner klagt – dann sucht man eben Kläger …

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