İlber Ortaylı: Galata Projesi maalesef çok müsrif bir kullanım
Masken-Skandal kostet 2024 halbe Milliarde Euro | Politik
21.04.2024 - Pazar 08:19
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Die Masken-Beschaffung in der Corona-Pandemie war eines der größten finanziellen Desaster in der Geschichte des Landes: 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro!
Es wurde die vielfache Menge beschafft, die gebraucht wurde. Zusätzlicher Schaden entstand durch die teure Lagerung und Vernichtung der überflüssigen Masken: 2,9 Milliarden wurden bereits verbrannt oder kommen noch in die „thermische Verwertung“.
Ein 55-seitiger Bericht des Bundesrechnungshofes gleicht einem Scherbengericht: „Das BMG nutzte mehrere Beschaffungswege parallel ohne effektive Mengensteuerung.“ Unfassbar: Weniger als ein Drittel der OP-Masken und weniger als ein Viertel der FFP-Masken „wurden schließlich zur Pandemiebekämpfung verteilt“.
Das bittere Fazit: „Der überwiegende Teil der Beschaffung war im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert.“ Absurd hoch ist der Verwaltungsaufwand zur Abwicklung. Neben dem zuständigen Referat des Gesundheitsministeriums werden externe Berater im Umfang von 40 Vollzeitstellen beschäftigt.
Vergleiche mit Lieferanten und vor allem Rechtsanwaltskosten verschlingen weitere Millionen. Das BMG rechnet allein für dieses Jahr mit einem „Mittelbedarf für die Abwicklung der Beschaffung von 534 Mio. Euro“.
Der Präsident des Steuerzahlerbundes Rainer Holznagel (47) zu BILD am SONNTAG: „Das Desaster von damals kostet uns Steuerzahler noch heute viel Geld.“ Das zeige vor allem die massenhafte Vernichtung von Schutzausrüstung. „Hier wird Steuergeld im wahren Wortsinn verbrannt. Wir brauchen endlich effiziente Planungen und Beschaffungsverfahren zur Pandemievorsorge!“
Bericht vom 28. März 2024
In der Vergangenheit zeichnete sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dagegen durch Tarnen und Tricksen aus. Der Rechnungshof schreibt: „Das Bundesgesundheitsministerium unterliegt sowohl in Zivil- als auch in Verwaltungsgerichtsverfahren der prozessualen Wahrheitspflicht. Es ist zu beanstanden, wenn eine Bundesbehörde in einem Gerichtsverfahren einen unzutreffenden Sachverhalt vorträgt.“
Der Vorwurf: Das Bundesgesundheitsministerium stempelte die Unterlagen zum Maskendesaster pauschal als geheim (VS-Vertraulich), hielt sie deshalb auch in Gerichtsverfahren unter Verschluss. Laut Rechnungshof diente dies dem Zweck „die öffentliche und parlamentarische Kontrolle zu erschweren“.
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