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Mit eigenem Gesetz: Cannabis wird in bayerischen Biergärten verboten | Politik
16.04.2024 - Salı 14:13
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Einen umfangreichen Bußgeldkatalog gegen den Konsum von Cannabis hat Bayern schon erlassen. Jetzt werden Joints in Biergärten verboten.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38, CSU): „Wir bringen die Maßnahmen auf den Weg, die wir landesrechtlich umsetzen können.“
Bedeutet: Für das Verbot von Joints im Biergarten wird das bayerische Gesundheitsschutzgesetz geändert. Gerlach: „Das Rauchen von Cannabisprodukten im Außengelände von Gaststätten und in Biergärten wird allgemein verboten.“ Ebenso soll das Verdampfen von Cannabis in Inhalatoren, also E-Zigaretten, verboten sein.
Begründung: Gesundheitsgefährdung anderer Gäste durch den Cannabisrauch. Gerlach: „Auch die passive Inhalation von Cannabisrauch kann zur Erhöhung von THC-Werten im Blut führen.“
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte nach der Regierungssitzung den Verbotsplan
Dementsprechend sollen auch Raucherräumen in Gebäuden vom Cannabis-Verbot betroffen sein. Normale Zigaretten bleiben allerdings erlaubt.
Der Bayerische Landtag muss das Verbot noch beschließen. Bis Juli soll das passiert sein.
Und Bayern plant weitere Einschränkungen für den Konsum von Cannabis:
► Die Zahl von Anbauvereinigungen soll auf eine pro 6000 Einwohner in einer Stadt oder Gemeinde beschränkt werden. Für Bayerns Hauptstadt München mit 1,5 Millionen Einwohnern würde das bedeuten, dass 250 Vereinigungen gegründet werden dürfen, nicht mehr.
Die Vorschrift soll per Verordnung erlassen werden, benötigt keine Abstimmung im Landtag. Sie kann deshalb vor dem gesetzlichen Start der Anbauvereinigungen am 1. Juli erlassen werden.
► Städte sollen den Konsum von Cannabis auf öffentlichen Plätzen verbieten dürfen. Dazu soll eine Verordnungsermächtigung erlassen werden. Solche Verbote können dann etwa für Freibäder erlassen werden, viel besuchte Plätze vor Sehenswürdigkeiten und die Außenflächen von Volksfesten.
► Im Münchner Englischen Garten will das Finanzministerium als Eigentümer der Anlage ebenfalls ein Verbot erlassen.
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