Nur Mann oder Frau im Pass: Oberstes US-Gericht spricht Geschlechter-Machtwort | Politik

07.11.2025 - Cuma 08:13

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Washington – Im Pass soll es nur noch männlich und weiblich geben: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Donnerstag einer umstrittenen Regelung der Regierung von Präsident Donald Trump (79) vorläufig grünes Licht gegeben.

Die Maßnahme verpflichtet Transgender- und nicht-binäre Personen dazu, in ihren Reisepässen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eintragen zu lassen – unabhängig von ihrem psychologischen Geschlecht.

Das heißt: Eine Kennzeichnung mit „X“ oder einer abweichenden Geschlechtsangabe ist vorerst nicht mehr möglich. Stattdessen nur noch weiblich und männlich.

Gericht: Geschlecht ist nur historische Tatsache

In einer kurzen Verfügung erklärte das Gericht mit konservativer Mehrheit, dass diese Politik nicht diskriminierend sei. „Die Angabe des Geschlechts des Passinhabers bei der Geburt verstößt ebenso wenig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wie die Angabe des Geburtslandes“, argumentierte der Supreme Court. Es handele sich bei dem eingetragenen Geschlecht lediglich um eine historische Tatsache.

Der Supreme Court ist der Oberste Gerichtshof der USA

Der Supreme Court ist der Oberste Gerichtshof der USA

Foto: Susan Walsh/AP/dpa

Die drei liberalen Richter des Gerichts waren anderer Meinung – sie argumentierten: Die Pässe würden Trans-Personen anfällig für „erhöhte Gewalt, Belästigung und Diskriminierung“ machen. Diese hatten in einer Klage etwa von sexuellen Übergriffen und häufigen Leibesvisitationen berichtet. An Flughäfen seien sie beschuldigt worden, ihre Dokumente gefälscht zu haben. Doch die drei liberalen Richter konnten sich nicht gegen ihre sechs konservativen Kollegen durchsetzen.

Die Entscheidung stärkt Trumps konservative Geschlechterpolitik. Jedoch hat der Supreme Court in der Sache nur vorläufig entschieden. Das Hauptsache-Verfahren steht noch aus.

US-Präsident Donald Trump (79)

US-Präsident Donald Trump (79)

Foto: ddp/Sipa USA

In Deutschland gilt dagegen weiter: Personen können Geschlecht und Vornamen per Erklärung beim Standesamt ändern. Bei „divers“ oder offenem Eintrag erscheint im Ausweis ein „X“. Innerhalb eines Jahres haben 22.049 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.

Die Ampel-Regierung hatte den Geschlechterwechsel im vergangenen Jahr mit dem Selbstbestimmungsgesetz deutlich vereinfacht. Zuvor mussten Menschen für diesen Schritt noch zwei psychiatrische Gutachten einholen und eine Gerichtsentscheidung abwarten.

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