Skandal um angeblichen Trans-Neonazi: Jetzt spricht die Familienministerin! | Politik

22.08.2025 - Cuma 23:10

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Berlin – Deutschland diskutiert über den angeblich transsexuellen Sven Liebich (heute: Marla-Svenja), der die Justiz mit einem Geschlechtswechsel narrt und den Rechtsstaat vorführt.

Hintergrund: Als klar war, dass er hinter Gitter muss, nutzte der seit Jahrzehnten einschlägig bekannte Neonazi Liebich das neue Selbstbestimmungsgesetz, um auf dem Papier zur Frau zu werden. Er änderte auch seinen Namen – und sollte deshalb in den Frauenknast.

In BILD spricht jetzt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), deren Ministerium die Federführung über das Gesetz hat.

„Der Fall Liebich macht deutlich, dass das Selbstbestimmungsgesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung Schwächen enthält, die gezielten Missbrauch begünstigen können“, räumt Prien in BILD ein.

Die Ministerin betont allerdings auch: „Es ist richtig und wichtig, dass geschlechtliche Selbstbestimmung niedrigschwellig möglich ist.“ Zugleich müsse man „genau beobachten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt“.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Gesetz „bis spätestens 31. Juli 2026“ zu beurteilen und bei Bedarf anzupassen. Angesichts der Posse um Liebich drängt die Unionsfraktion nun auf eine zügige Überarbeitung.

▶︎ Prien betont: „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluation“ sei „ein zentraler Baustein, um erkannte Schwachstellen zu korrigieren und bestehende Sicherheitsbedenken sorgfältig zu prüfen.“

Neonazi Liebich im November 2018 auf einer Demonstration, damals hieß er noch Sven

Neonazi Liebich im November 2018 auf einer Demonstration, damals hieß er noch Sven

Foto: Markus Heine/SOPA Images/Shutterstock

„Marla-Svenja“ Liebich im Juli mit Schnurrbart und in Frauenkleidern im Leipziger Landgericht

„Marla-Svenja“ Liebich im Juli mit Schnurrbart und in Frauenkleidern im Leipziger Landgericht

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Wie bewerten Experten das Gesetz?

Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (62) erklärt: „Früher war die Rechtslage so: Der Staat hat alles versucht, um zu verhindern, dass Menschen ihr Geschlecht wechseln.“ Habe es doch jemand versucht, „folgte für Betroffene ein jahrelanges bürokratisches Martyrium“. Er stellt klar: „Das ging an den Kern der Menschenwürde, darum ist es gut, dass das Gesetz geändert wurde.“

Aber: Mit dem neuen Gesetz sei „das Pendel ins andere Extrem ausgeschlagen“.

Boehme-Neßler weiter: „Jetzt kann man sein Geschlecht quasi mit drei Mausklicks ändern. Das Gesetz ist in der Form nicht angemessen und nicht gut genug durchdacht.“ Denn welches Geschlecht man habe, „ist keine Spielerei“.

Der Verfassungsexperte erläutert: „An der Frage hängen auch rechtliche Folgen. In etlichen Rechtsgebieten gibt es unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen. Ich habe nicht den Eindruck, dass man das alles durchdacht hat.“

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