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Trump-Attacke von deutschem Richter: „Offen rechtsextremistisch-populistisch“ | Politik
26.10.2025 - Pazar 10:48
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Berlin – Eigentlich hätte es nur um drögen Datenschutz gehen sollen. Doch in seinem Urteil holt ein Richter am Bonner Landgericht aus – und attackiert US-Präsident Donald Trump (79) und US-Vize J.D. Vance (41). Die US-Botschaft in Berlin reagiert irritiert.
Das Gericht hatte über die Klage gegen ein international tätiges soziales Netzwerk zu entscheiden. Ein Nutzer hatte vom Betreiber erfolglos unter anderem darüber Auskunft verlangt, ob US-Geheimdienste auf seine Daten zugegriffen haben. Dagegen wandte er sich an die deutsche Justiz, der zuständige Richter die Klage ab. So weit, so unspektakulär.
In seinem Urteil holt der Richter dann aber aus!
Tenor: Wer US-Medien nutzt, ist selbst schuld. Datenschutz zähle dort eben weniger als in Europa – was die gegenteilige Behauptung von Vize Vance auf der Sicherheitskonferenz in München im Frühjahr „der Lächerlichkeit preis gibt“, so der Richter. Zuerst hatte das Rechtsportal Beck-Online berichtet.
Dann langt er richtig zu: Die Trump-Regierung sei „offen rechtsextremistisch-populistisch“, habe „anti-demokratische, anti-rechtsstaatliche, autokratische bis faschistische Tendenzen“.
Und: „Rechtsextremisten“ seien schon immer die „größten Feinde individueller Freiheit“ gewesen. „Daneben sind Rechtsextremisten in aller Regel die korrupteste Sorte von Politikern, weil die ideologische Grundbasis des Rechtsextremismus unvernünftig übersteigerter (nationaler und individueller) Egoismus ist.“ Soll heißen: Trump und seine Minister sind von Eigensucht getriebene, bestechliche Rechtsextremisten.
[-->US-Botschaft dreht den Spieß um
Ein Sprecher der US-Botschaft in Berlin zeigte sich irritiert. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ verwies er darauf, dass die USA und Deutschland „westliche und demokratische Werte“ teilten.
Und er drehte den Spieß um: Die US-Regierung sei „besorgt über das Potenzial eines demokratischen Rückschritts in Deutschland aufgrund der erwogenen Schritte zum Verbot populärer Oppositionsparteien“. Man solle, wie Vance es in München angemahnt habe, „Zensurmaßnahmen und die Verfolgung politischer Gegner“ einstellen und stattdessen die freie Meinungsäußerung fördern.
Das Landgericht selbst und das Justizministerium NRW wollten das Urteil gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ grundsätzlich nicht kommentieren.
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