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Urteil da! AfD wollte Vornamen von Silvester-Krawallos wissen | Politik
03.05.2024 - Cuma 13:03
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Schlappe vor Gericht für die AfD!
Nach der Silvester-Randale 2022/2023 an mehreren Orten in Niedersachsen wollte die rechte Partei mehr über die Herkunft der Tatverdächtigen wissen – und die Nennung der Vornamen der Beschuldigten erzwingen. Sie zog vor den Staatsgerichtshof.
Das oberste Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen hat nun entschieden: Die rot-grüne Landesregierung ist nicht verpflichtet, die Vornamen von Tatverdächtigen mitzuteilen, die die Polizei ermittelt hat.
Nach den Ausschreitungen hatte das Innenministerium auf Anfragen im Landtag Details zu den Tatverdächtigen bekannt gegeben. Es erfolgte die Aufschlüsselung nach deutscher, nicht-deutscher und doppelter Staatsangehörigkeit. Das reichte der AfD-Fraktion nicht aus. Sie wollte anhand der Vornamen der 19 deutschen Tatverdächtigen Rückschlüsse auf deren Herkunft bzw. Migrationshintergrund ziehen.
Der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe hatte vor der mündlichen Verhandlung erklärt: „Das Auskunftsrecht der Abgeordneten ist ein hohes demokratisches Gut. Es darf nicht unter dem Deckmantel eines angeblichen Persönlichkeitsschutzes von Straftätern ausgehebelt werden.“ Im Gegensatz zur Landesregierung sehe er keine Gefahr, dass Straftäter allein durch Nennung der Vornamen identifiziert werden könnten.
Namensnennung wäre ein „unverhältnismäßiger Eingriff“
Der Staatsgerichtshof wies den AfD-Antrag nun als unbegründet zurück.
Es müsse zu befürchten sein, dass die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Die parlamentarische Bekanntgabe der Vornamen würden einen nicht zu gerechtfertigten unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten und die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit missachten, hieß es in der Urteilsbegründung.
Grünen-Fraktionschefin Anne Kura begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Bückeburg: „Die AfD zielt mit ihrer Frage nach den Vornamen von Tatverdächtigen vor allem darauf ab, rassistische Vorurteile zu schüren.“
Die Antwort hätte keinen Erkenntnisgewinn zur Silvester-Randale gebracht, meint Kura. „Weil die AfD die Preisgabe der Vornamen ersichtlich deswegen begehrte, um die politische Debatte anzuheizen, kam auch eine vertrauliche Unterrichtung im Landtag nicht infrage.“
Rassismus-Vorwurf von SPD und Grünen
Der SPD-Fraktionsvorsitzender Grant Hendrik Tonne meinte: „Mit dieser Klage zeigt die AfD-Fraktion klar, dass rassistisches Gedankengut in ihren Reihen tief verwurzelt ist. Klar ist, dass diese Krawalle von deutschen Staatsbürgern begangen wurden.“
Innenstaatssekretär Stephan Manke (SPD) erklärte nach dem Urteil: „Wir freuen uns sehr über die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofes, die die Rechtsauffassung der Landesregierung vollständig bestätigt.“
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