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Verboten! AfD zweigt Steuergeld für Wahlkampf ab | Politik
21.08.2024 - Çarşamba 13:19
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Es ist ein wohlklingender Satz, der gleich oben auf der Homepage der Sachsen-AfD steht: „Strafbarkeit für Steuerverschwendung und Missmanagement“. Doch offenbar verstößt die Partei selbst gegen die eigenen Regeln!
In der Kritik: die Social-Media-Kanäle der AfD-Landtagsfraktion.
Fraktionen sind Teil des Parlamentsbetriebes, werden komplett aus Steuermitteln finanziert. Diese Fraktionszuschüsse fließen entsprechend der Größe der Fraktionen monatlich und betragen mehrere Millionen Euro.
Verwendet werden dürfen sie nur für Fraktionsarbeit – Personal- und Sachkosten, Spesen, Informationsveranstaltungen der Fraktionen, aber auch für Öffentlichkeitsarbeit. Werbung für die dahinterstehende Partei? Verboten!
Der sächsische Landesrechnungshof dazu: „Die Öffentlichkeitsarbeit aus Fraktionszuschüssen (…) muss einen konkreten Bezug zur parlamentarischen Arbeit aufweisen und darf nicht als Wahlwerbung ausgerichtet sein.“
Und: Ab einer Frist von sechs Wochen vor Wahlen ist Öffentlichkeitsarbeit und Werbung über normale Pressemitteilungen hinaus streng verboten.
[-->Der Rechnungshof stellte dazu schon 2019 klar: „In der Schlussphase des Wahlkampfes etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin (…) sind Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich untersagt.“
Hintergrund ist der Fairnessgedanke. Parteien, die nicht oder noch nicht im Parlament vertreten sind, würden sonst benachteiligt, da sie nicht über Fraktionsgeld verfügen können.
Doch das ist der AfD in Sachsen offenbar wurscht. Denn ihre Landtagsfraktion macht kurz vor der Landtagswahl auf ihren mit Fraktionsressourcen betriebenen Social-Media-Kanälen ungeniert und massiv kommerzielle Wahlwerbung. Ein klarer Regelverstoß!
Laut sächsischem Rechnungshof unzulässig: AfD-Fraktionsanzeigen im August. Finanziert aus Steuermitteln
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Nachweisbar ist das u. a. anhand der sog. „Meta-Ads-Library“ von Facebook, auf denen man Urheber und Finanzier von Anzeigen nachverfolgen kann.
Entsprechend sauer reagiert die politische Konkurrenz. „Das ist typisch AfD. Diese Partei bricht alle Regeln: Sie macht Wahlkampf mit Fraktionsgeld, ein Abgeordneter geheime Geschäfte in Weißrussland. Nach außen spielt man den Saubermann und verleumdet die rechtschaffenen Parteien“, so die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Sabine Friedel (50).
Ob das Vorgehen der AfD-Fraktion Konsequenzen hat, liegt jetzt in der Hand des Landtagspräsidenten. Seine Möglichkeiten reichen von Abmahnung bis empfindlichen Strafzahlungen.
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