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Verfassungsgericht: Corona-Maßnahmen teilweise rechtswidrig | Politik
12.06.2025 - Perşembe 17:33
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Leipzig – Kontakt- und Ausgangssperren, Alkoholverbote, Begrenzung der Teilnehmerzahl von Zusammenkünften. Als Reaktion auf steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus hatte die sächsische Staatsregierung Anfang 2021 mit drastischen Maßnahmen reagiert.
► Doch diese waren zum Teil nicht verfassungskonform, urteilte jetzt, vier Jahre später, das sächsische Landesverfassungsgericht.
Nächtliche Ausgangssperre – rechtswidrig!
Laut dem Urteil des Gerichts in Leipzig fehlte unter anderem für die von der Staatsregierung per Verordnung verhängte nächtliche Ausgangssperre die rechtliche Grundlage.
Nach Ansicht der Richter habe die Gefahrenprognose keine ausreichende Grundlage geboten für einen solchen Grundrechtseingriff. Auch die Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Beerdigungen waren nach Auffassung der Verfassungshüter grundrechtswidrig.
Konkret monierten die Richter, dass die erlaubten Teilnehmerzahlen bei Eheschließungen und Beerdigungen nicht an die Inzidenz geknüpft wurden. Zudem habe es an einem Ausgleich zwischen dem Schutz von Leben und Gesundheit und der besonderen Bedeutung dieser Ereignisse für das familiäre Miteinander gefehlt.
Rest der Corona-Regeln bleibt unangetastet
Andere Corona-Einschränkungen wie Kontaktverbote, Versammlungsbeschränkungen oder das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit waren laut Gericht in Ordnung.
Gegen die Verordnung geklagt hatte die sächsische AfD. Sie wirft der Regierung vor, ohne wissenschaftliche Grundlage gehandelt zu haben und unverhältnismäßige Maßnahmen ergriffen zu haben.
„Das Urteil ist eine späte Rehabilitation aller Corona-Maßnahmenkritiker. Ihre Annahme, dass sie vollkommen überzogen waren, wurde nun erfreulicherweise bestätigt“, sagte Partei- und Fraktionschef Jörg Urban (60) nach dem Verfassungsgerichtsurteil.
Konkrete Folgen hat das Urteil jetzt mutmaßlich für all jene, gegen die Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die damalige Verordnung anhängig sind bzw. für alle, die wegen der nun kassierten Regelungen Bußgelder gezahlt haben.
Im Winter 2020/2021 war Sachsen Spitzenreiter bei den Corona-Zahlen. Damals registrierten die Behörden im Freistaat über 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
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