Völkerrecht: Staaten sind zum Kampf gegen Klimawandel verpflichtet | Politik

24.07.2025 - Perşembe 05:56

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Den Haag – Die Staaten müssen weltweit mehr für den Klimaschutz und gegen die Erderwärmung unternehmen. Andernfalls könnten die Länder bald zur Rechenschaft gezogen werden – und müssten im schlimmsten Fall sogar Entschädigungen zahlen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am Mittwoch den ersten Klima-Bericht vorgestellt. Ergebnis: Der Klimawandel sei eine „existenzielle Bedrohung“. Deshalb seien alle Staaten verpflichtet, dagegen anzukämpfen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkomme, begehe „eine völkerrechtswidrige Handlung“, erklärte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa (71).

Grundlage für die völkerrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz und die Vermeidung von Umweltschäden sind die Menschenrechte, darunter das Recht auf Gesundheit und auf einen angemessenen Lebensstandard. Auswirkungen des Klimawandels könnten diese Rechte „erheblich beeinträchtigen“. Daraus könnten sich auch „rechtliche Konsequenzen“ wie Entschädigungszahlungen gegenüber geschädigten Staaten ergeben.

Kleinere Inselstaaten und Entwicklungsländer hatten das höchste UN-Gericht zu der Stellungnahme aufgefordert. Sie forderten u. a. Entschädigungszahlungen von Ländern mit hohem Treibhausgas-Ausstoß. Diese kämen ihrer Pflicht zur Bekämpfung des Klimawandels nicht ausreichend nach.

Der IGH stellte nun fest, über Strafzahlungen könne jeweils nur im Einzelfall entschieden werden. Eine Option wäre es, dass Industriestaaten für Schäden an der Infrastruktur in betroffenen Ländern aufkommen. Allerdings dürften solche Gerichtsverfahren sehr kompliziert sein.

Die Entscheidung aus Den Haag dürfte dennoch Einfluss nehmen auf zahlreiche Gerichtsverfahren, die Organisationen oder ganze Länder führen. Rechtsverbindlich ist der Klima-Bericht des IGH jedoch nicht.

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