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Vorwurf Generalverdacht: Kritik an AfD-Gesinnungstest bei der Polizei | Politik
28.07.2024 - Pazar 04:51
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Hat die Polizei ein AfD-Problem?
In Thüringen zweifelt Interims-Polizeichef Thomas Quittenbaum (55, SPD) offenbar an der Neutralität seiner 6300 Mitarbeiter. In einem anderthalb Seiten langen und scharf geschriebenen Brief an alle Dienststellen warnt er die Beamten vor der AfD. Und er verdonnert alle Behördenleiter, ihre Belegschaft aktenkundig zu belehren, dass die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird.
Fünf Wochen vor der Landtagswahl schreibt Quittenbaum: „Die fortwährenden Einstufungen möchte ich zum Anlass nehmen, um alle Beamten sowie alle Tarifbeschäftigten der Landespolizeidirektion mit Nachdruck an ihre Verfassungstreuepflicht zu erinnern.“
Mandy Koch (42), Chefin der Thüringer Polizeigewerkschaft (GdP), kritisiert den AfD-Gesinnungs-Test scharf, sagt zu BILD: „Das Schreiben stellt alle Polizisten unter Generalverdacht. Da schwingt Misstrauen mit, das ist kein gutes Zeichen.“ Die Parteizugehörigkeit werde zwar nicht erfasst. „Aber es gibt bereits einen Diensteid. Alle Kollegen wissen, dass sie im Dienst zur Neutralität verpflichtet sind.“
[-->Kein Einzelfall! Vor einem Jahr sorgte bereits die Polizei in Sachsen mit einem ähnlichen Brief für Schlagzeilen. In Thüringen wurde eine solche Belehrung vor drei Jahren schon einmal verschickt. Die Wiederholung wird mit zahlreichen Neueinstellungen begründet.
Offiziell geht die Polizei in Thüringen nur von einer hohen einstelligen Zahl AfD-Mitglieder in den eigenen Reihen aus. Die Dunkelziffer dürfte bei aktuell rund 30 Prozent Wähleranteil in Thüringen allerdings viel höher liegen.
Dürfen Polizisten AfD-Mitglied sein?
Laut Deutscher Polizeigewerkschaft (DPolG) sind keine dienstrechtlichen Konsequenzen allein aufgrund einer AfD-Mitgliedschaft bekannt. Diese werde erst zum Problem, wenn die Neutralität im Dienst durch die politische Aktivität beeinträchtigt werde.
„Die AfD ist keine verbotene Partei. Die Beamten haben ein Privatleben. Wir machen keine Spionage“, stellt Michael Zielasko vom GdP-Bundesverband gegenüber BILD klar. „Aber wenn es klare Indizien oder Vorfälle gibt, dass jemand offensiv für die AfD agiert oder beispielsweise bei Wahlkampfveranstaltungen verfassungsfeindliche Äußerungen von sich gibt, dann muss er die Gewerkschaft verlassen.“ Bei mindestens einem Mitglied sei dies bereits geschehen.
Beim Bundesinnenministerium, dem die Bundespolizei untersteht, gelten offenbar strengere Regeln. Im Bundesdisziplinargesetz steht: „Beamtenrechtliche Konsequenzen können sich ergeben, wenn ein Beamter Mitglied einer Partei ist, die durch den Bundesverfassungsschutz als verfassungsfeindliches Beobachtungsobjekt identifiziert wurde.“ Das ist die AfD seit dem Münster-Urteil vom Frühjahr 2024.
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