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Wagenknecht gegen Habeck: Staatsanwalt ermittelt gegen Robert Habeck | Politik
10.06.2025 - Salı 11:27
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Dresden/Berlin – Gegen Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck laufen Ermittlungen wegen Verleumdung – ausgelöst durch eine Strafanzeige des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW).
Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden am Dienstag BILD. Der Vorwurf: Habeck soll bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen Partei am 30. August 2024 im Dresdner Rundkino falsche Behauptungen u.a. über das BSW und Parteigründerin Sahra Wagenknecht aufgestellt haben.
Konkret habe Habeck seinerzeit AfD und BSW vorgeworfen, aus Russland finanziert zu werden. Er bezog sich dabei auf Gegendemonstranten vor dem Saal, die der damaligen Bundesregierung auf Transparenten unter anderem Korruption vorwarfen.
Das sagte Habeck
„Niemand in der Bundesregierung, ich meine, wir machen nicht alles richtig und wir streiten uns schön, aber korrupt gekauft ist niemand. Im Unterschied zu AfD und BSW, von denen jeder weiß, […] von Moskau, von Putin bezahlt werden.“
Wie auf einem Videomitschnitt zu sehen ist, wiederholte Habeck später den Vorwurf, sagte: „Sich aber für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Trollarmeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen, das ist widerlich. Und das gehört sich nicht. Und wir wissen, dass AfD und BSW genau so bezahlt werden.“
Laut Staatsanwaltschaft betonen Habecks Anwälte inzwischen, seine Aussagen seien „strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung“ – also kein Fall für die Justiz.
Verfahren eröffnet
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung – im Falle von Sahra Wagenknecht wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens – gehen auf eine Strafanzeige vom 30. Oktober 2024 zurück. Das Verfahren sei am 21. März 2025 offiziell eröffnet – nachdem der Bundestag informiert worden war.
Weil Habeck als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt, musste die Staatsanwaltschaft beim Bundestag deren Aufhebung beantragen. Am 5. Juni hatte der Bundestag ein entsprechendes Begehren abgelehnt. Allerdings teilte das Parlament nicht mit, ob es sich dabei um die Anfrage der Dresdner Staatsanwaltschaft handelte. Dort hieß es bis dato, eine Antwort vom Bundestag stehe noch aus.
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