Wichtiges Urteil: Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen! | Politik

11.07.2024 - Perşembe 02:16

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Sie waren früher ein echter Verkaufsschlager: Prämiensparverträge! Doch sie hatten einen gewaltigen Haken. Denn vor allem Sparkassen, die mit Prämien plus satten Zinsen ihre Kunden angelockt hatten, schrumpften später dank einer winzigen Fußnote im Sparvertrag die Zinssätze. Pech gehabt!

▶︎ Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof geurteilt: Eine solche einseitige Anpassung der Zinssätze zulasten der Sparer ist rechtswidrig.

Und dieses Urteil hat es in sich! Denn die rund 1,1 Millionen Sparer, die in den 1990er oder Anfang der 2000er-Jahre einen solchen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben, können nun bei ihrer Bank Zinsen zurückfordern. Das kann im besten Fall mehrere Tausend Euro bringen.

Um welche Verträge geht es genau?

Um Prämiensparverträge, die vor allem von Sparkassen („Vorsorgesparen“, „Vermögensplan“), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken („Bonusplan“, „VRZukunft“) vertrieben wurden. Diese Produkte sind lange schon umstritten. Denn in sehr vielen dieser Verträge gibt es Klauseln, die den Banken einseitig das Recht einräumen, den vereinbarten Zinssatz zu ändern.

Verbraucherzentralen sind deshalb schon lange auf der Zinne. Sie haben einmal ausgerechnet, dass den Sparern damit im Schnitt rund 4000 Euro an Zinsen durch die Lappen gegangen sind. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof die Klagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden.

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