1108 Seiten, hunderte Zitate: So erstellte der Verfassungsschutz sein Geheim-Gutachten | Politik

09.05.2025 - Cuma 03:21

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Jetzt beschäftigen sich erstmal Gerichte mit dem AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Ist die Einstufung der Partei in Gänze als „gesichert rechtsextrem“ wirklich rechtmäßig? Die AfD hatte gegen diese Einstufung Klage eingereicht. Bis der Fall juristisch geklärt ist, legt der Verfassungsschutz die neue Einstufung der Partei zunächst auf Eis: aus Verfahrensgründen.

Erst vor einer Woche, am 2. Mai, hatte die nur noch geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) überraschend über das Gutachten und die Hochstufung der Partei informiert: nur vier Tage vor ihrem Abschied aus dem Ministerium. Sie begründete die Neu-Einstufung der Partei als "klar und eindeutig". Die AfD verfolge "erwiesenermaßen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung", weil sie eine "völkische Haltung" vertrete und sich diese in "rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime" äußern würde. Faeser versicherte, dass es keinen politischen Einfluss auf die Ersteller des Gutachtens gegeben habe.

Für den Verfassungsschutz erklärten die beiden Vize-Präsidenten, Sinan Selen und Silke Willems, die Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde. „Dieser Befund fußt auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst“, so Selen.

Doch wie hat das Bundesamt für Verfassungsschutz sein geheimes 1108-Seiten-Gutachten überhaupt erstellt? Wie argumentieren die Verfassungsschützer? Wie ist das Gutachten aufgebaut? Und auf welche Quellen stützt es sich? BILD nennt die Fakten.

Der Aufbau des Gutachtens

Das Gutachten ist gegliedert in sieben große Kapitel (A – G), die wiederum 203 Unterkapitel umfassen. Der Anhang ist 38 Seiten stark. Darin sind alle aktiven und ehemaligen im Gutachten erwähnten AfD-Politiker aufgezählt: insgesamt 353. Dazu mehr als 100 Teilorganisationen.

Zu Beginn des Dokuments heißt es unter der Überschrift „Methodik“, dass für das Gutachten die Äußerungen und Tätigkeiten der Repräsentanten und Funktionsträgern der Partei und deren Gremien, Gruppen und Teilorganisationen überprüft wurden.

Der Verfassungsschutz hat dabei öffentlich verfügbare Informationen gesammelt und ausgewertet: Wahlkampfreden, Interviews, Grundsatzpapiere, Internet-Posts. Aussagen von AfD-Mitgliedern, die inzwischen aus der Partei ausgeschlossen wurden oder gegen die ein Ausschlussverfahren läuft, wurden von den Verfassungsschützern als „nicht entscheidungsrelevant“ betrachtet. Entscheidend seien sogenannte „tatsachengegründete Belege“. Diese sollten es ermöglichen, die Ziele und Konzepte der AfD nachzuvollziehen. In allen Kapiteln enthält das Gutachten eine große Menge an häufig sehr ähnlichen Zitaten. Damit wollen die Verfassungsschützer belegen, dass es sich jeweils „nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um eine charakteristische Grundtendenz“ der AfD handele. Es ging den Erstellern des Gutachtens also darum, „Denk- und Sprechmuster“ der Partei und ihrer Mitglieder zu dokumentieren.

Warum ist das Dokument „geheim“ eingestuft?

Auf dem Deckblatt sowie auf allen Seiten des Gutachtens steht „VS - Nur für den Dienstgebrauch“. Dies bedeutet: Das Dokument unterliegt dem Geheimschutz. Im Gutachten selbst befassen sich die Ersteller mit der Frage, ob es richtig sei, die Öffentlichkeit über die neue Einstufung zu informieren, da diese Information der AfD schaden könne. Der Verfassungsschutz kommt aber zu der Einschätzung, dass die Information gerechtfertigt sei. Die Öffentlichkeit müsse in der Lage sein, die Bewertung zu kennen und darauf zu reagieren. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Einstufung der Partei sei „erforderlich“.

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