IP-Adressen speichern: So will die Regierung Sexualstraftäter stoppen | Politik

21.12.2025 - Pazar 02:34

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Berlin – SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt – jetzt legen sie den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor.

Künftig müssen diese Adressen (bestehen aus Zahlen und Buchstaben) drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden. Die Regierung will so schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle durchgreifen. Denn häufig sind die Adressen die einzigen Spuren, die Täter online hinterlassen.

Hintergrund: Immer wenn sich ein Smartphone, PC, Tablet etc. mit dem Internet verbindet, weist der Netzanbieter dem Anschluss eine neue IP-Adresse zu. Problem: Die Adressen werden stets neu vergeben. Erst durch Speicherung können die Fahnder nachvollziehen, welchem Anschluss eine bestimmte IP-Adresse zur Tatzeit zugeordnet war.

Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (57, SPD). Auch das Digitalministerium von Karsten Wildberger (56, CDU) und das Innenministerium von Alexander Dobrindt (55, CSU) sind beteiligt.

Im Frühjahr soll das Gesetz, um das die Ampelkoalition heftig gerungen hatte, im Bundestag beschlossen werden.

Hubig zu BILD: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. Hubig macht klar: „Das wollen wir ändern.“ Und weiter: „Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“

Datenschützer hatten zuvor Bedenken geäußert und vor Grundrechtsverletzungen gewarnt. Hubig weist das von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“. Es gehe „um eine Stärkung der Strafverfolgung“, betont die Ministerin – „und das strikt im Rahmen unserer Verfassung und des Europarechts“.

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