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Berlin – Die neue Aktivrente (startet zum 1. Januar) wird ein Fall für die Gerichte!
Der Bund der Steuerzahler will dagegen klagen, dass Rentner künftig 2000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen können. Begründung: Die Regelung gilt nur für Arbeitnehmer, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Sie gilt aber nicht für Selbstständige, z. B. Anwälte, Architekten.
Der Vorwurf der Steuerexperten: Was für Arbeitnehmer gilt, müsse auch für Selbstständige gelten – ansonsten handele es sich um einen Verstoß gegen den wichtigen Gleichheitsgrundsatz.
Für Reiner Holznagel (49), Präsident des Bundes der Steuerzahler, ist die Aktivrente „unfair“
Verbandspräsident Reiner Holznagel (49) sagte zu BILD: „So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair. Sie schließt Freiberufler und Selbstständige aus. Wir werden deshalb im ersten Quartal 2026 die Klage einreichen und wollen bis zum Bundesverfassungsgericht damit.“
Holznagel betonte: In Österreich gebe es ein ähnliches Modell, das neben Arbeitnehmern auch Selbstständige berücksichtige. Die deutsche Regelung sei „besonders tragisch für diejenigen, die als Freiberufler oder Selbstständige jahrelang freiwillig in die Sozialkassen eingezahlt haben und jetzt nicht von der Aktivrente profitieren“, so Holznagel.
Die Aktivrente ist Teil des schwarz-roten Rentenpakets. In der Koalition gab es daran kaum öffentliche Kritik – anders als bei der Mütterrente oder der Haltelinie von 48 Prozent (Rentenniveau). Aus dem Wirtschaftsministerium erfuhr BILD nun allerdings, man sehe es ebenfalls kritisch, dass Selbstständige und Freiberufler derzeit von der Aktivrente ausgeklammert sind. Einer Klage stehe man daher durchaus wohlwollend gegenüber.
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Apsny News


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