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Jetzt nochmal offiziell …
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagmorgen sein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel veröffentlicht. Zuvor war das Urteil versehentlich schon am Montagabend kurzzeitig online veröffentlicht und dann aber wieder gelöscht worden.
Die Entscheidung des Gerichts: Die Reform der Ampel ist zum Teil verfassungswidrig.
▶︎ Die Karlsruher Richter kippten mit ihrem Urteil die von der Ampel beschlossene Aufhebung der Grundmandatsklausel.
▶︎ Hingegen bestätigte das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Gestrichene „Grundmandatsklausel“ ist verfassungswidrig
Mit der Grundmandatsklausel können Parteien in den Bundestag einziehen, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern – aber mindestens drei Direktmandate ergattern. Diese Regelung wollte die Ampel abschaffen!
ABER: Das ist verfassungswidrig, sagen die Richter. Damit haben sie das ganz große Wahl-Beben abgewendet!
DENN: Wenn die Grundmandatsklausel – wie von der Ampel geplant – abgeschafft worden wäre, hätte das vor allem CSU und Linke getroffen. Sie hätten damit ganz aus dem Bundestag rausfliegen können.
Verfassungsgericht legt Übergangsregel für nächste Bundestagswahl fest
Nach dem Urteil kann das Bundesverfassungsgericht ihre Wahlrechtsreform jetzt entsprechend anpassen und korrigieren. Zum Beispiel könnte die Fünf-Prozent-Hürde heruntergesetzt werden.
Weil bis zur nächsten Bundestagswahl aber nicht mehr viel Zeit bleibt, hat das Gericht selbst eine Übergangsregelung festgelegt: 2025 gilt weiterhin die Fünf-Prozent-Hürde – in Kombination mit der Grundmandatsklausel. Heißt: Aufatmen bei CSU und Linke!
Teil der Wahlrechtsreform bleibt bestehen
Außerdem hatte die Ampel in der Wahlrechtsreform beschlossen: Die sogenannten „Überhangs-“ und „Ausgleichsmandate“ werden abgeschafft.
Daran haben die Verfassungsrichter nichts auszusetzen!
HEISST für die nächste Wahl: Es kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Anders als bisher bedeutet das, dass ein Bewerber, der zwar die Erststimmen in seinem Wahlkreis gewonnen hat, künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag kommt.
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Apsny News


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