Bürgergeld-Reform spart nicht einmal 100 Millionen Euro! Ministerin Bas legt Gesetzentwurf vor | Politik

17.10.2025 - Cuma 09:22

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Berlin – Das Ende des Bürgergelds hat heute begonnen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (57, SPD) hat ihren Gesetzentwurf für die Bürgergeld-Reform fertig. Am Freitagmorgen wurde das 92-Seiten-Dokument regierungsintern verschickt, auch BILD liegt das Schreiben vor.

Heftige Überraschung: Das neue Bürgergeld (heißt künftig Grundsicherung) spart kaum Geld ein!

▶︎ Durch die Maßnahmen der Reform sinken die Ausgaben für Bund, Länder, Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit im nächsten Jahr gerade mal um 86 Millionen.

▶︎ 2027 beträgt die Ersparnis nur 69 Millionen.

▶︎ Wegen des steigenden Vermittlungsaufwands der Arbeitsagentur kommt es 2028 unterm Strich sogar zu Mehrausgaben von 10 Millionen.

▶︎2029 liegt das Ausgabenplus bei 9 Millionen.

Aktuell kostet das Bürgergeld für die 5,4 Millionen Leistungsempfänger 52 Milliarden Euro. Kanzler Friedrich Merz (69, CDU) wollte vor Kurzem noch mindestens 5 Milliarden einsparen. Daraus wird erst mal nichts: Es werden jetzt 0,086 Milliarden … 

Bas hatte immer wieder betont, dass die härteren Regeln nur minimale Entlastungen für den Staatshaushalt bringen. Richtig gespart werden kann nur, wenn die Bezieher massenweise in Jobs gebracht werden. Dazu sollen die Reformen beitragen (ein zweiter Teil ist noch geplant) und dafür müsste vor allem die Wirtschaft anspringen. Solche weitergehenden Spar-Effekte sind im Gesetzentwurf nicht enthalten.

Für die Stütze-Bezieher wird die neue Grundsicherung trotzdem strenger. Der Gesetzentwurf führt härtere Regeln bei Miete, Schonvermögen und Sanktionen ein.

Das Vermögen, das der Stütze-Bezieher behalten darf, wird gesenkt. Bislang galten 15.000 Euro pro Person im Haushalt. Jetzt kommt die Altersstaffelung: Bis 20 Jahre sind es 5000 Euro, von 21 bis 40 Jahre 10.000 Euro, 41 bis 50 Jahre 12.500 Euro, erst ab 51 Jahren gelten 15.000 Euro. Außerdem fällt die Ausnahmeregel weg, dass der Arbeitslose im ersten Jahr sogar 40.000 Euro behalten darf. Das spart laut Gesetzentwurf 75 Millionen im Jahr (Bund: 66 Mio., Kommunen: 9 Mio.)

Der Bürgergeld-Bezieher durfte das erste Jahr in seiner bisherigen Wohnung bleiben – egal, wie hoch die Miete war. Jetzt wird die zulässige Miete auf das 1,5-fache der am Wohnort geltenden Höchstgrenze gedeckelt. Das bringt eine Ersparnis von 58 Millionen pro Jahr (Bund: 42 Mio., Kommunen: 16 Mio.)

Faulenzer und Terminschwänzer werden künftig härter bestraft. Im Gesetzentwurf heißt es: Den Jobcentern fehlten bisher „wirksame und unbürokratische Möglichkeiten, um auf Fälle von fehlender Mitwirkung, Arbeitsverweigerung oder Sozialleistungsmissbrauch effektiv reagieren zu können“.

Wer seine Pflichten verletzt (z.B. Fördermaßnahme abbricht, keine Bewerbung schreibt), dem wird die monatliche Stütze (563 Euro als Single) um 30 Prozent (rund 150 Euro) für drei Monate gekürzt.

Wer ohne Grund einen Job ablehnt, verliert die Grundsicherung für mindestens einen, maximal zwei Monate. Die Miete wird aber weitergezahlt.

Neu sind die Sanktionen für Terminschwänzer. Im Gesetzentwurf steht: „Nach Rückmeldungen aus der Praxis gibt es Probleme mit der Termintreue der Leistungsberechtigten und praktisch kaum Handhabe bei hartnäckiger Terminverweigerung.“

Deshalb wird künftig die Stütze nach dem zweiten verpassten Termin im Jobcenter um 30 Prozent gekürzt. Erscheint der Bezieher auch zum dritten Termin nicht, wird der monatliche Satz komplett gestrichen. Meldet er sich dann immer noch nicht, wird im Folgemonat auch die Mietzahlung eingestellt. Ausnahme: Hat der Terminverweigerer Kinder, wird die Wohnung weiter bezahlt, damit Minderjährige nicht auf der Straße landen.

Bevor die monatliche Leistung komplett gestrichen wird, muss der Jobcenter-Mitarbeiter dem Stütze-Empfänger die Möglichkeit der persönlichen Anhörung geben. Mit einem Gespräch in der Behörde, einem Anruf oder Zuhause-Besuch soll geprüft werden, ob der Bezieher z.B. nicht psychisch krank ist und deshalb nicht erschienen ist.

In bestimmten Fällen muss das Jobcenter sogar Kürzungen zurückzahlen: Meldet sich der Terminverweigerer innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Geldleistung komplett gekürzt wurde, überweist ihm das Jobcenter 70 Prozent der gestrichenen 563 Euro rückwirkend aufs Konto. Der Stütze-Empfänger wird dann nur als Pflichtverletzer sanktioniert (30-Prozent-Kürzung).

Mehr Pflichten kommen auf Eltern, Singles und Dauer-Arbeitslose zu:

▶︎ Wer ein Kind hat, konnte im Bürgergeld drei Jahre lang zu Hause bleiben. Jetzt gilt: Ein Jahr nach der Geburt müssen Mütter (und Väter) eine Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahme annehmen, sofern es für den Nachwuchs einen Kita-Platz gibt.

▶︎ Wer keine Kinder hat, ist zur Vollzeitarbeit verpflichtet.

▶︎ Um Langzeitarbeitslose wieder in Jobs zu bringen, werden die staatlichen Lohnzuschüsse ausgeweitet (knapp 20 Mio. im Jahr).

Aber: Diese zusätzlichen Vermittlungsaufgaben kosten den Bund zusammen 80 Millionen pro Jahr, fressen knapp die Hälfte der Einsparungen wieder auf.

So geht es weiter: Der Gesetzentwurf der Arbeitsministerin wird jetzt in der Regierung beraten. Bis Jahresende will die Merz-Regierung die Stütze-Reform beschließen. Dann muss noch der Bundestag im nächsten Jahr zustimmen.

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