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Datenschutz verhindert Abschiebungen: CDU fordert Gesetzesänderung | Politik
03.05.2024 - Cuma 19:09
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Wenn der Datenschutz die Abschiebung verhindert ...
Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn Flüchtlinge ihre Identität verschleiern, um nicht abgeschoben zu werden, dürfen Behörden ihre Handys durchsuchen. Das regelt Paragraf 48 des Aufenthaltsgesetzes. Eine Gesetzesänderung der Ampel-Regierung sorgte sogar dafür, dass die Suche auch Cloud-Dienste erfassen darf, auf die beispielsweise abfotografierte Ausweispapiere hochgeladen wurden.
Klar, dass Ermittler dabei auf einige Daten stoßen. So entdeckten Beamte des Landesamtes für Asyl und Rückführungen (LfAR) in Bayern bei einem Flüchtling Ende 2023 gleich mehrere abfotografierte Pässe. ABER: Die Behörden durften nach der aktuellen Gesetzeslage nur die Daten verwenden, die zur Identifizierung des einzelnen Flüchtlings nötig sind. Der Beifang musste gelöscht werden – Privatsache des Flüchtlings.
LfAR-Sprecherin Barbara Freymüller auf BILD-Anfrage: „Eine Verwertung für die ausländerrechtliche Sachbearbeitung ist aber aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Das heißt, eine Weiterleitung an Ausländerbehörden erfolgt nicht.“ Im Klartext: Wichtige Hinweise auf möglicherweise falsche Identitäten gehen verloren!
Empörung bei der CDU
Innenpolitiker sind empört! Alexander Throm (55), innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zu BILD: „Auch an diesem Fall sieht man, dass die Ampel trotz vollmundiger Ankündigungen des Kanzlers überhaupt kein Interesse daran hat, Abschiebungen zu vereinfachen oder überhaupt erst zu ermöglichen. Es muss sich dringend etwas tun.“
CDU-Innenexperte Alexander Throm bei einer Rede im Bundestag
Und weiter: „Es ist doch unerklärlich, warum man unseren Behörden wissentlich solche Steine in den Weg legt und damit nicht nur illegale Einreise und Aufenthalt fördert, sondern auch noch kriminelle Schleuserbanden schützt. Auch der Datenschutz gewährt keinen absoluten Schutz. Das Wissen, wer nach Deutschland kommt und sich hier aufhält, ist eine Frage der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes unserer Bevölkerung. Wenn das kein berechtigtes Interesse ist, das den Datenschutz einschränkt, dann weiß ich es auch nicht.“
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries (49), Berichterstatter der Union im Innenausschuss für Rückführungen, fordert eine Erweiterung des Gesetzes. Er zu BILD: „Wir brauchen hier größere rechtliche Handlungsspielräume, um Identitätstäuschern und Mitwirkungsverweigerern auf die Schliche zu kommen und Identitäten zu klären, damit Abschiebungen auch vollzogen werden können.“ Wenn beim Auslesen eines Handys Hinweise auf Identitäten Dritter gewonnen würden, müssten diese von den Asyl- und Sicherheitsbehörden auch genutzt werden können.
„Wenn der Datenschutz die Aufklärung von Asylbetrug und Identitätsverschleierung verhindert, besteht dringender Handlungsbedarf“, betont de Vries.
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