Dessau-Roßlau: BUGA-Abstimmung wegen fehlendem Zettel anfechtbar | Politik

03.12.2024 - Salı 06:48

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Und alles, weil ein Zettel nicht rechtzeitig im Schaukasten hing...

In Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) stimmen rund 64 000 Wahlberechtigte am Sonntag über die BUGA 2035 ab. Die Stadtverwaltung ist dafür Feuer und Flamme. Einige Bewohner sehen allerdings kritisch, dass die Bauhaus-Stadt bis 2035 jedes Jahr 10,5 Millionen Euro in einen Gartentraum stecken will. Sie fürchten, dass Geld an anderer Stelle fehlt und haben ein Bürgerbegehren gestartet.

Zettel hing nicht drei Tage lang aus

Egal, wie die Abstimmung am Sonntag ausgeht, das Ergebnis ist anfechtbar. Denn der Beschluss über die zwingend vorgeschriebene Stellungnahme der Verwaltung wurde in einer Stadtratssitzung gefasst, die – rechtlich gesehen – nie stattgefunden hat. Weil ein Zettel nicht wie vorgeschrieben im Schaukasten hing.

Wer in Dessau-Roßlau so eine Benachrichtigung erhalten hat, kann am Sonntag zum Bürgerentscheid gehen

Wer in Dessau-Roßlau so eine Benachrichtigung erhalten hat, kann am Sonntag zum Bürgerentscheid gehen

Foto: Privat

Laut Hauptsatzung der Stadt Dessau-Roßlau muss auf drei Wegen über die Tagesordnung jeder Stadtratssitzung informiert werden: auf der Internet-Seite der Stadt sowie mindestens drei Tage vorher in Schaukästen in den Stadtteilen Dessau UND Roßlau.

Ergebnis der Abstimmung kann angefochten werden

In Roßlau hing der Zettel mit der Oktober-Tagesordnung aber nur einen Tag lang aus. Aus diesem Grund müssen mehr als ein Dutzend gefasste Beschlüsse in der Dezember-Sitzung erneut abgestimmt werden. Darunter die Stellungnahme der Stadtverwaltung zu dem am Sonntag stattfindenden Bürgerbegehren.

Jakob Uwe Weber fürchtet, dass die Stadt am Ende sogar selbst wegen des Formfehlers Einspruch einlegt

Jakob Uwe Weber fürchtet, dass die Stadt am Ende sogar selbst wegen des Formfehlers Einspruch einlegt

Foto: Privat

Eine Rathaus-Sprecherin versichert zwar, ein Beschluss wäre nicht zwingend nötig gewesen. Es würde vollkommen reichen, wenn der Rat die Stellungnahme zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung diese im Amtsblatt veröffentlicht. Sie räumt aber ein: „Die Gefahr von Einsprüchen besteht immer.“

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