FDP will sie aushebeln: Die umstrittene Bürgergeld-Garantie | Politik

13.08.2024 - Salı 21:17

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Es tobt wieder eine Debatte um das Bürgergeld. Die FDP will einen umstrittenen Paragrafen diskutieren, damit die Berechnungsgrundlage der Bürgergeldhöhe zukünftig auch Kürzungen zulässt.

Denn aktuell erlaubt das Sozialgesetzbuch nur Erhöhungen und Nullrunden beim Bürgergeld.

Der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober (53) zu BILD: „Mit dem Bürgergeld garantiert der Sozialstaat das Existenzminimum. Wenn die Lebenshaltungskosten sinken, fällt das Existenzminimum geringer aus, weshalb auch die Bestandsschutz-Regel nach § 28a Absatz 5 SGB XII (des Sozialgesetzbuches, d.Red.) diskutiert werden sollte.“

Kober meint damit die Berechnung der Bürgergeldsätze:

▶︎ Die Bürgergeldhöhe wird mithilfe des Statistischen Bundesamts ermittelt, das eine Statistik über die Lebensverhältnisse der unteren Einkommensbereiche führt. Diese Daten bilden die Grundlage für die Bemessung der Regelsätze.

▶︎ Die Regelsätze werden jährlich an die Preisentwicklungen in Deutschland angepasst. Wie stark die Regelsätze verändert werden, ergibt sich aus der Preisentwicklung (70 Prozent) und der Nettolohnentwicklung (30 Prozent).

▶︎ Das Problem: Ergeben sich bei der Regelbedarfsermittlung Beträge, die niedriger sind als im Vorjahr, gelten die bisherigen Regelsätze. Aktuell verhindert das Gesetz jede Senkung des Bürgergeldes – selbst dann, wenn die Lebenshaltungskosten sinken. Das will die FDP nun ändern.

André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz, erklärt, dass diese bestehende Regelung den sogenannten Bestandsschutz im Sozialrecht darstellt. „Der ist wichtig aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes“, so Niedostadek zu BILD.

Bürgergeld könnte erstmals sinken

Der Schutzmechanismus, der Kürzungen verhindert, ist der FDP aber ein Dorn im Auge. Die Partei will ihn aus dem Gesetz streichen, um das Bürgergeld auch bei sinkenden Preisen nach unten anpassen zu können.

Jörn Schroeder-Printzen, Vorsitzender des Ausschusses für Sozialrecht der Bundesanwaltskammer, zu BILD: „Der Regelung messe ich keine überragende Bedeutung zu, denn die Wahrscheinlichkeit einer Deflation ist eher gering.“ Grundsätzlich sei eine Streichung aber möglich.

Hintergrund der Debatte: Auf Grundlage der bisherigen Berechnungen stieg das Bürgergeld zum Januar 2024 um zwölf Prozent. Die Begründung der Bundesregierung: Durch die Inflation seien die Preise nach oben gegangen, dementsprechend müsse auch der Regelsatz angepasst werden. ABER: Die Preise, die als Basis für diese Berechnung dienten, stiegen bis jetzt gar nicht so sehr wie ursprünglich gedacht.

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