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Jetzt zoffen sich die Gutachter! Der Untersuchungsausschuss zur „Gehalts-Affäre in der Staatskanzlei“ soll aufklären, ob die Bezahlung der Büroleiterin von MP Stephan Weil (65, SPD) rechtmäßig ist.
Für die CDU steht fest: Die Zahlung eines höheren Gehalts ist rechtswidrig. Diese These untermauerte sie am Freitag mit einem Gutachten des Rechtsanwalts Stephan Heiermann, Spezialist für Tarif- und Beamtenrecht. Der ist überzeugt, dass bereits das Anfangsgehalt bei der Einstellung im Februar 2023 (rund 6300 Euro monatlich) zu hoch ausgefallen sei.
Im November änderte die Landesregierung die Regeln zur Besserbezahlung von Mitarbeitern in oberen Landesbehörden, obwohl es rechtliche Bedenken in Finanzministerium und Staatskanzlei gegeben hatte. Davon profitierte die Büroleiterin und erhält, rückwirkend zum 1. August, ein Monatsgehalt von 8200 Euro.
[–>Aus Heiermanns Sicht ist auch das nicht zulässig. „Die Büroleiterin bekommt seit 16 Monaten rechtswidrig ihr Gehalt.“ Damit nicht genug: Auch nach der neuen Regelung zur Bezahlung würde die Frau die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Er erkennt den Verdacht auf ein Dienstvergehen und hält ein Disziplinarverfahren für angemessen. Im Mittelpunkt der „Turbo-Beförderung“, wie die CDU die Gehaltserhöhung nennt, steht Jörg Mielke (64, SPD), seit 2013 Chef der Staatskanzlei. Er hatte sich u.a. in E-Mails gegen juristische Bedenken durchgesetzt.
„Manchmal müssen Staatssekretäre die Verantwortung für Ihre Entscheidungen übernehmen“, meint CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner (43). „Der MP muss personelle Konsequenzen ziehen.“
Im Klartext: Entweder Mielke tritt freiwillig ab – oder MP Weil wirft seinen langjährigen Wegbegleiter raus!
Staatskanzlei präsentiert Gegen-Gutachten
Die Staatskanzlei geht in die Offensive. Auch sie hat ein Gutachten einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Die Bezahlung sei zu jedem Zeitpunkt rechtmäßig gewesen. Das gelte auch für die rückwirkende Gehaltserhöhung.
„Unterm Strich: Die CDU-Fraktion bleibt weiterhin jeden Nachweis auf die behauptete Rechtswidrigkeit schuldig“, urteilt Regierungssprecherin Anke Pörksen (57, SPD).
Ob die Bezahlung am Ende rechtswidrig ist oder nicht: Die Büroleiterin muss das Geld nicht zurückzahlen. Sie hat einen Vertrag, der zwar umstritten ist. „Aber damit hat sie Anspruch auf ihr Gehalt“, sagt Anwalt Heiermann.
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Apsny News


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