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Der Verfassungsschutz legt sich fest: Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch! Doch was bedeutet das jetzt für die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla? BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wird die AfD jetzt verboten?
Nein, wird sie nicht. Denn laut Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) bedeutet die neue Einstufung „rechtlich erst mal gar nichts.“ Und weiter: „Die neue Einschätzung der AfD ist eine interne Einschätzung einer Behörde, mehr nicht.“
Zudem entscheidet über ein Parteiverbot nicht der Verfassungsschutz, sondern das Bundesverfassungsgericht – und auch nur auf Antrag des Bundestags, des Bundesrats oder der Bundesregierung.
Doch die Diskussion wird wieder hochkochen. Politikwissenschaftler Hans Vorländer (70, TU Dresden): „Die Initiatoren des letzten Verbotsverfahrens werden versuchen, das im Bundestag wieder aufzugreifen.“
Darf sie künftig bei Wahlen nicht mehr antreten?
Doch, darf sie. Boehme-Neßler: „Solange die Partei nicht verboten ist, nimmt sie ganz normal am Parteienwettbewerb teil. Mit allen Rechten und Pflichten.“
Hat sie weniger Rechte im Bundestag?
Nein, sie hat die gleichen Rechte wie bislang. Doch andere Parteien könnten versuchen, noch stärker gegen die AfD zu schießen. Laut Vorländer könnten die Fraktionen im Bundestag probieren, der AfD etwa keinen Ausschussvorsitz zukommen zu lassen.
Können ihre Mitglieder jetzt leichter überwacht werden?
Nein, sagt Verfassungsrechtler Franz Josef Lindner (58): So einfach geht das nicht. Es könne jetzt nicht jedem Mitglied einfach eine Wanze ins Wohnzimmer gesetzt werden. Auch Beamten, die in der Partei sind, drohe nun nicht automatisch ein Verbotsverfahren. Lindner: „Für Überwachungen von Einzelpersonen braucht es weiterhin einen konkreten Verdacht.“
Doch Politikwissenschaftler Hajo Funke (80, FU Berlin) sagt zu BILD: „Man kann schärfer und besser beobachten. Man kann mit allen Mitteln, die das Amt hat, Informationen sammeln und so die Einschätzung differenzieren und verstärken. Zum Beispiel durch elektronische Überwachung.“
Erklärung der Bundesinnenministerin: Faeser zu AfD-Einstufung als rechtsextremistisch
Bekommt sie jetzt weniger Geld?
Die AfD bekommt genau so viel Geld wie bislang. Erst mal. Vorländer: „Es wird eine Diskussion über die Parteienfinanzierung geben und ob die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden kann.“
Doch auch hier gilt laut Lindner: Darüber entscheidet am Ende das Bundesverfassungsgericht, „wenn zuvor ein Antrag gestellt wird.“
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