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Juristischer Sieg für Regionalligist FC Carl Zeiss Jena! Und auch für die Ultras…
Die Thüringer klagten am Landgericht Gera gegen die Stadt Jena und deren Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien Jena“. Es ging darum, wer Hausrecht im Ernst-Abbe-Sportfeld hat. Der FCC reklamierte das einzig für sich allein.
Jetzt hat das Gericht dem Unterlassungsantrag des Vereins stattgegeben. Das alleinige Hausrecht liegt bei Carl Zeiss.
Heißt: Die Stadt Jena darf künftig keine Hausverbote mehr gegen Fans erteilen. Das hatte Ordnungs-Bürgermeister Benjamin Koppe (CDU) im Sommer gemacht, schloss gleich 61 Anhänger von den Spielen in dieser Saison aus. Hintergrund waren die Ausschreitungen beim Spiel gegen Chemie Leipzig vergangene Saison.
Patrick Widera, Geschäftsführer der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH, erklärt: „Das Erlangen von Rechtssicherheit war zentraler Punkt unserer juristischen Bemühungen. Nun haben wir die von uns angestrebte und auch dringend nötige Klarheit und damit auch beidseitig einen langfristigen Handlungsrahmen definiert.“
Doch warum geht der FCC auf Konfrontationskurs zum eigenen Vermieter?
Widera: „Es ging unserem FCC nicht darum, der Stadt Jena eine juristische Niederlage beizubringen – es ging um Klarheit und Rechtssicherheit, zumal die Zusammenarbeit mit der Stadt auf vielen Ebenen partnerschaftlich stattfindet und wir keinerlei Interesse an einer Fortführung der juristischen Auseinandersetzung haben.“
Zur Wahrheit gehört aber auch: Für die Ultras ist die Entscheidung des Gerichts ein moralischer Sieg. Sie hatten zuletzt immer wieder die Hausverbote scharf kritisiert und eine sofortige Rücknahme gefordert.
Nach WM 2014: Ultralauf-Wahnsinn mit Weltmeister
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