Höchstes Gericht gefragt: Pflege-Impfpflicht nicht verfassungsgemäß? | Politik

07.09.2024 - Cumartesi 02:50

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Osnabrück – Hammer-Urteil zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal! Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht für nicht verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Pflegehelferin.

▶︎ Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit.

Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht die Frage klären: War das Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar?

[-->Richter nutzten erstmals RKI-Protokolle

Ende April 2022 hatten die Karlsruher Richter die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Inzwischen sei allerdings die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, teilte das Verwaltungsgericht Osnabrück mit.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hätte das Bundesministerium für Gesundheit von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen.

Dies gehe aus den nunmehr vorliegenden Protokollen des Covid-19-Krisenstabes des RKI hervor. Bei der Verhandlung des Verwaltungsgerichts am Dienstag wurden erstmals auch die veröffentlichen Protokolle des RKI-Krisenstabes genutzt.

Zu ihrer Entscheidung kamen die Richter nach Analyse der Protokolle sowie nach Vernehmung des RKI-Präsidenten Lars Schaade, der als Zeuge geladen war. Der Behördenleiter war 2022 Leiter des Corona-Krisenstabes.

[-->Pflegehelferin durfte Krankenhaus nicht betreten

Die Klägerin hatte im Jahr 2022 als Pflegehelferin in einem Krankenhaus in Quakenbrück gearbeitet. Der Landkreis Osnabrück hatte ihr auf Grundlage des damaligen Infektionsschutzgesetzes verboten, das Krankenhaus zu betreten und weiterhin dort zu arbeiten.

▶︎ Die Frau hatte keinen Nachweis vorgelegt, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen war und auch kein Attest, dass sie nicht geimpft werden konnte. Dieses Betretungs- und Tätigkeitsverbot wurde jetzt vom Verwaltungsgericht ausgesetzt.

Die teilweise geschwärzten Protokolle aus der Anfangszeit der Pandemie waren zuerst im März 2024 vom Online-Magazin „Multipolar“ öffentlich gemacht worden. Mittlerweile wurden alle Protokolle von der Journalistin Aya Velazquez, die zu den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung zählt, im Internet hochgeladen. Das RKI erklärte dazu, es habe die Datensätze „weder geprüft noch verifiziert“.

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