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Neue Kiffer-Regeln: 76 Menschen kamen aus dem Knast | Politik


Mindestens 76 Menschen in Deutschland verdanken den neuen Kiffer-Regeln ihre Freiheit. Sie kamen vorzeitig aus dem Knast oder mussten Haftstrafen nicht mehr antreten.

Die Zahl ermittelte BILD durch Anfragen bei Justizministerien, Staatsanwaltschaften und Gerichten in ganz Deutschland.

Die meisten Freilassungen gab es in Baden-Württemberg. Im Ländle kamen nach Inkrafttreten des Gesetzes 21 Verurteilte vorzeitig aus dem Knast.

In diesen Ländern kamen Kiffer frei

Auf den Plätzen folgen Berlin (16 Entlassungen), Sachsen (12 Entlassungen), Rheinland-Pfalz (10 Entlassungen), Saarland (3 Entlassungen erfolgt, zwei weitere bis Mitte April), Hamburg (vier bisher nicht vollstreckte Haftbefehle aufgehoben), Brandenburg (vier Entlassungen), Niedersachsen (mindestens drei Entlassungen), Sachsen-Anhalt (eine Entlassung).

In Baden-Württemberg kamen 21 Menschen aus dem Gefängnis

In Baden-Württemberg kamen 21 Menschen aus dem Gefängnis

Foto: picture-alliance/ dpa

In allen anderen Bundesländern gab es keine Entlassung (u.a. Mecklenburg-Vorpommern, Hessen) oder die zuständigen Stellen haben keinen Überblick und können keine Angaben machen.

Hessen muss 190 000 Verfahren überprüfen

Denn das neue Gesetz beschert der Justiz überall eine Menge Arbeit. Allein in Hessen müssen 190 000 (!) Strafvollstreckungsverfahren überprüft werden.

Da viele Gefangene wegen einer sogenannten Gesamtstrafe in Haft sitzen (Cannabis-Besitz und weitere Straftaten), müssen Gefangene „auch in den kommenden Tagen, Wochen, Monaten oder gar Jahren noch entsprechend früher entlassen werden“, ahnt Christoph Breuer vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Justiz.

„Nach dem Cannabis-Gesetz werden Taten, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar sind, erlassen, soweit sie bis jetzt nicht vollstreckt sind“, erklärt ein Sprecher der hessischen Justiz. „Es sind deshalb grundsätzlich alle Strafvollstreckungsverfahren darauf zu prüfen, ob Gegenstand des Urteils ein nach neuem Recht nicht mehr strafbarer Sachverhalt ist.“

Wie viele Verfahren das sind, kann niemand genau sagen. „Letztendlich kann bei nahezu keinem Strafvollstreckungsverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Verurteilung nicht zumindest auch wegen des Besitzes von Cannabis erfolgt ist“, heißt es in Hessen.

Unter den 75 Entlassenen ist kein verurteilter Dealer. Denn Handel mit Cannabis bleibt auch nach dem neuen Gesetz strafbar.


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