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Die Messerangriffe in Deutschland haben massiv zugenommen. Deshalb will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) die Klingenlänge von Messern, die in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, von zwölf auf sechs Zentimeter reduzieren. Das kündigte sie gegenüber BILD an. Doch wie genau kommt sie auf diese Länge?
Am Rande eines Termins in Köln ergänzte Faeser am Montag: „Sechs Zentimeter ist okay. Das ist ein kleines Obstmesser, wenn sie irgendwo unterwegs sind und ein Picknick machen wollen.“
Warum zieht Faeser bei dieser Länge die rote Linie?
Sechs Zentimeter – das kann, wie Faeser sagt, ein Obstmesser sein. Ebenfalls unter diese Marke fallen etwa kleine Taschen- und Jagdmesser, Pilzmesser oder Schnitzmesser.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärt auf BILD–Anfrage: „Angriffe mit Messern mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern können schwere Verletzungen innerer Organe in Bauch- oder Brusthöhle verursachen, die lebensbedrohlich sein können.“
Nancy Faeser selbst ergänzt: „Mit Messern werden brutale Gewalttaten begangen, die schlimmste Verletzungen verursachen oder tödlich sein können.“ Mögliche Ausnahmen: „Zum Beispiel neu gekaufte Haushaltsmesser, die in geschlossenen Behältnissen mit sich geführt werden.“
Springmesser komplett verboten
Doch auch mit kleineren Messern können Menschen schwer verletzt werden. Dass die Wahl auf eine Länge von sechs Zentimetern gefallen ist, scheint ein Weg des Ministeriums zu sein, damit kein allgemeines Messer-Mitführ-Verbot ausgesprochen wird.
Die Mehrheit der Deutschen spricht sich derweil für ein generelles Waffenverbot in der Öffentlichkeit aus. In einer aktuellen INSA-Umfrage stimmten 83 Prozent der Befragten für ein solches Verbot, insbesondere für Messer.
Sogenannte Faustmesser (rechts im Bild) bleiben trotz ihrer Klingenlänge von unter sechs Zentimetern verboten
Neben der Regelung für die Führung von Waffen plant Faeser ein generelles Springmesser-Verbot. Das bedeutet: Herstellung, Verkauf und Besitz solcher Messer sollen komplett verboten werden. Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann – etwa Jäger, Segler oder Menschen mit körperlicher Einschränkung – könnte eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
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Apsny News


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