NRW setzt auf Rentner-Richter | Politik

29.10.2025 - Çarşamba 15:37

[ad_1]

Düsseldorf – Jetzt fällt der Hammer später! Deutschlands größtes Bundesland setzt zukünftig auf Rentner-Richter. In Nordrhein-Westfalen sollen Richter bis 69 arbeiten dürfen – wenn sie es wollen.

Bislang war bei Richtern in NRW mit 67 Jahren Schluss – genauso wie bei anderen Beamten. Doch während andere Beamte unter bestimmten Bedingungen schon länger arbeiten dürfen, war das Richtern bislang verwehrt. Das soll sich nach einem neuen Beschluss der Landesregierung von Hendrik Wüst (50, CDU) jetzt ändern.

Berufserfahrung soll Justiz nicht verloren gehen

Justizminister Benjamin Limbach (56, Grüne) geht es dabei vor allem um die Erfahrung der älteren Juristen. Sie hätten „nicht nur wertvolle Berufserfahrung, sondern auch ein feines Gespür für Gerechtigkeit und ein sicheres Urteilsvermögen“, so Limbach. „Wer über Jahrzehnte Recht gesprochen hat, geht souverän mit schwierigen Situationen um und trifft Entscheidungen mit Augenmaß.“ Diese Kompetenz sei „unbezahlbar“ – und dürfe an den Gerichten durch die Regelaltersgrenze nicht verloren gehen.

Für die „Rentner-Richter“ ist die Verlängerung freiwillig, zudem dürften laut Ministerium keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen. Um wie viele Stellen es dabei geht und wie viele Richter am Ende wirklich länger bleiben wollen, ist unklar. Das sei „nicht vorhersehbar“, so ein Ministeriumssprecher zu BILD.

► Hintergrund der Reform dürfte aber auch sein, dass in den kommenden Jahren aufgrund der Altersstruktur deutlich mehr Richter pensioniert werden. Gleichzeitig erwartet das Land weniger Jura-Absolventen.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (56, Grüne)

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (56, Grüne)

Foto: picture alliance/dpa

Dass Richter freiwillig länger arbeiten dürfen, ist auch in anderen Bundesländern (u.a. Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) nicht ausgeschlossen. In diesen Ländern sind Verlängerungen teilweise sogar bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich, meist muss dafür aber ein „dienstliches Interesse“ vorliegen – dass also ein Richter z. B. einen begonnenen Prozess bis zum Urteil fortsetzen kann.

Jetzt muss nun noch der NRW-Landtag über das Gesetz abstimmen, die Zustimmung gilt wegen der schwarz-grünen Mehrheit aber als sicher.

[ad_2]
Apsny News

YORUM YAZ

Yorum Yazabilmek İçin Lütfen Giriş Yapın.