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Münster/Berlin – Urteilsspruch im Streit um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Montagvormittag das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von 2022 und gab dem Verfassungsschutz recht. Die AfD hatte gegen ihre Einstufung geklagt.
Damit darf der Verfassungsschutz nun die gesamte Partei und deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ als extremistischen Verdachtsfall einstufen und das auch so kommunizieren. Zudem wird der inzwischen aufgelöste „Flügel“ innerhalb der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ verortet. Die OLG-Richter machten „ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ innerhalb der AfD aus.
Das Oberverwaltungsgericht Münster unter Vorsitz von Dr. Gerald Buck (Mitte) hat die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt
Für die AfD bedeutet das Urteil, der Verfassungsschutz darf die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Dazu gehören die Observation, der Einsatz von V-Leuten, also verdeckten Ermittlern, die Überwachung von Aktivitäten im Internet sowie von Telefonen.
Darauf verwies auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD) in einer ersten Reaktion. „Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen“, sagte Faeser. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.“
Verbotsantrag noch vor Sommerpause?
Der Grünen-Politiker Volker Beck (63) schrieb unmittelbar nach dem Urteil via Kurznachrichtendienst „X“: „Dieses Urteil bringt uns der positiven Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens einen wichtigen Schritt näher.“
Auch die sächsische Justizministerin Katja Meier (44, Grüne) will weitere Schritte sehen. „Nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen“, sagte sie dem Tagesspiegel.
Der Chemnitzer CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz (48) verlangte gar, „den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einzubringen“. Man müsse sich keine Illusionen machen, so Wanderwitz. „Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein.“
Doch genau das – nämlich die Verweigerung der politischen und inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Themen der AfD – halten Experten für den falschen Weg!
Patzelt: Bankrotterklärung des Umgangs mit AfD
Der renommierte Dresdner Politikwissenschaftler Prof. Werner Patzelt (70) hält Wanderwitz und den Verbotsbestrebungen entgegen: „Eine Partei zu verbieten, die im Osten wahrscheinlich die stärkste Partei wird, heißt im Grunde, dass der Staat dem Wähler sein Wahlrecht wegnimmt.“ Das Ganze sei eine Bankrotterklärung des Umgangs mit der AfD, so Patzelt.
„Man kann die AfD nicht verbieten“ und offenkundig gebe es auch nicht den politischen Willen die Partei zu verbieten, schlussfolgert der Experte gegenüber BILD.
Die Verbotsdebatte sei deshalb „symbolische, polemische Politik“, so Patzelt und verlangte stattdessen eine Auseinandersetzung mit der AfD – „gemäß den Grundsätzen pluralistischer Demokratie, nämlich in öffentlichen Debatten nicht über die AfD, sondern mit AfD-Leuten“.
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