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Skandal im Auswärtigen Amt: Illegal Eingereiste könnten in Deutschland bleiben | Politik

Skandal im Auswärtigen Amt: Illegal Eingereiste könnten in Deutschland bleiben | Politik
Okundu
27 Haziran 2024 - 12:57

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Die Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus ermitteln gegen Mitarbeiter des Bundesaußenministeriums.

Brisant: Nach einem „Focus“-Bericht stehen die Beamten der von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (43, Grüne) geführten Behörde im Verdacht, Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen.

► Auf diesem Weg seien laut des Magazins mehrere Tausend Personen eingereist, „die in den letzten fünf Jahren mit minderwertigen Papieren nach Deutschland eingereist sind“.

► „Manipulierte Einreisegenehmigungen“: Ein Großteil der Eingereisten – „in erster Linie Syrer, Afghanen und Türken, aber auch Pakistaner und Bürger verschiedener afrikanischer Staaten“ – hat dem Bericht zufolge auch Asyl beantragt.

► ABER: In Ministeriumskreisen hieß es hingegen gegenüber der Nachrichtenagentur „AFP“, es gehe nach aktuellem Kenntnisstand NUR um afghanische Staatsangehörige und um wenige Fälle.

Fakt ist: Der Zeitraum fällt auch in die Amtszeit von Baerbock-Vorgänger Heiko Maas (57, SPD), der bis 2021 für das Auswärtige Amt verantwortlich war.

Müssen die illegal Eingereisten jetzt Deutschland verlassen?

Da es sich vermutlich um viele oder sogar ausschließlich um Afghanen handeln könnte, gilt laut Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes:

► Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem der Person (auch wenn sie illegal eingereist ist) Gefahr durch Verfolgung, Folter oder Todesstrafe droht, sowie durch kriegerische Handlungen.

Fazit: „Es hängt von der Konstellation ab. Wenn Asyl beantragt wurde, dann muss das Asylverfahren auch durchlaufen werden. Die Betroffenen werden nicht besser oder schlechter gestellt, nur weil das Auswärtige Amt etwas falsch gemacht hat. Es gelten die normalen Regeln“, so der Prof. Daniel Thym, einer der renommiertesten deutschen Asylexperten, zu BILD.

HEISST: Niemand wird abgeschoben, nur weil das Auswärtige Amt falsche Papiere ausgestellt hat.

Strafanzeige gegen Baerbock-Mitarbeiter

Vor rund einem Jahr hatte bereits das Magazin „Cicero“ über das Verfahren zum Verdacht der Rechtsbeugung berichtet. Laut Berliner Staatsanwaltschaft sind die Vorgänge „deckungsgleich“.

„Cicero“ hatte damals berichtet, ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums habe Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amtes erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittele wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Zusammenhang damit, dass ein Afghane nach Deutschland geholt werden soll.

Im Juni 2023 teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit, es sei ein Anfangsverdacht bejaht worden. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren richtete sich damals noch gegen Unbekannt. Klar ist: Das ist inzwischen anders.

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