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Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes, in dem die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, liegt auf Eis – die Gerichte müssen entscheiden. Doch unter Politikern und Juristen hat die Debatte über ein AfD-Verbot neue Fahrt aufgenommen.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (51, CDU) fordert ein sofortiges Verbotsverfahren.
► „Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es wäre „eher vertrauensbildend für den Großteil der Bevölkerung, nicht einfach zuzugucken, wie eine Partei sich immer weiter radikalisiert, offen rechtsextremistisch ist, sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wendet, weil wir Angst haben, vor einem Gericht zu scheitern.“
Damit widerspricht Günther seinem Parteivorsitzenden: Bundeskanzler Friedrich Merz (69), der sich einem Verbotsverfahren gegenüber zuletzt „sehr skeptisch“ zeigte.
Schwarz: „Parteiverbotsverfahren schließt politische Auseinandersetzung mit der AfD nicht aus“
Auch Juristen kommen zu völlig unterschiedlichen Einschätzungen. Der renommierte Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg argumentierte in der „Zeit“ dafür, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten.
► „Ein Parteiverbotsverfahren schließt die politische Auseinandersetzung mit der AfD doch nicht aus“, so der Jurist. „Die zentrale Aufgabe besteht darin, gut kommunizierte Lösungen anzubieten, die den demokratischen Verfassungsstaat weiterbringen und die Sorgen der Wähler ernst nehmen. Aber das ist doch kein Entweder-oder. Man kann beides tun, ich finde: Man muss beides tun.“
Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz (56)
Schwarz erinnert an die deutsche Geschichte: „Die Weimarer Republik ist unter anderem auch daran gescheitert, dass man kein Parteiverbotsverfahren gegen die NSDAP eingeleitet hat, obwohl das rechtlich möglich gewesen wäre.“
Papier: Belege reichen „für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht meines Erachtens nicht aus“
In BILD meldet sich jetzt Hans-Jürgen Papier zu Wort. Der Jurist ist eine Autorität auf dem Gebiet des Verfassungsrechts, war Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (2002 bis 2010).
▶︎ Auch er hat das AfD-Gutachten gelesen und kommt in einer ausführlichen Stellungnahme jetzt zu dem Urteil: Die angeführten Äußerungen von AfD-Vertretern im Verfassungsschutz-Gutachten reichten „für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht meines Erachtens nicht aus“.
Bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Hans-Jürgen Papier (81)
Papier erklärt weiter: „Im Parteiverbotsverfahren muss bewiesen werden, dass die Partei einen Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung führt.“ Der Nachweis zahlreicher, etwa ausländerfeindlicher Äußerungen, „reichen für den Nachweis des Vorliegens eines verfassungsfeindlichen strategischen Konzepts und damit eines Kampfes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht aus“.
Lesen Sie hier die
Lesen Sie hier die BILD-Auswertung des AfD-Gutachtens.
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